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Bundesrat passt Zinsen für Covid-19-Kredite an
Für Kredite bis 500’000 Franken sind neu 1,5 Prozent und für Kredite über 500'000 Franken 2 Prozent zu entrichten

Das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz sieht vor, dass der Bundesrat jeweils per 31. März die Zinssätze der Covid-19-Kredite an die Marktentwicklungen anpasst. Bei der Lancierung der Finanzhilfen im März 2020 betrugen die Zinssätze 0,0 Prozent für Kredite unter 500’000 Franken beziehungsweise 0,5 Prozent für Kredite über 500’000 Franken. Die Überprüfungen in den Jahren 2021 und 2022 hatten keine Anpassung der Zinssätze zur Folge, da sich die massgebenden Zinssätze im negativen Bereich befanden.
Bei der Festlegung der Zinssätze für die Covid-19-Kredite berücksichtigt der Bundesrat unter anderem die Höhe des SNB-Leitzinses. Dieser beträgt neu 1,5 Prozent. An seiner Sitzung vom 29. März 2023 hat der Bundesrat beschlossen, die Zinsen für Covid-19-Kredite zu erhöhen: auf Krediten bis 500’000 Franken wird ab dem 1. April 2023 ein Zins von 1,5 Prozent fällig, auf Krediten über 500’000 Franken ein solcher von 2 Prozent.
Die Anpassung der Zinssätze bietet einen Anreiz, Covid-19-Kredite nicht länger als notwendig zu beanspruchen. Dies entspricht sowohl dem ursprünglichen Zweck des Kreditprogramms – der Überbrückung von coronabedingten Liquiditätsengpässen – als auch dem Interesse der Steuerzahlenden an möglichst geringen Kreditausfällen.
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