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Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum automatischen Informationsaustausch mit zwölf weiteren Partnerstaaten
Mit der Erweiterung ihres AIA-Netzwerks bekräftigt die Schweiz ihr Engagement zur Einhaltung der internationalen Standards
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit zwölf weiteren Staaten und Territorien eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA ist per 1. Januar 2023 vorgesehen, ein erster Datenaustausch soll 2024 erfolgen. Mit der Erweiterung ihres AIA-Netzwerks bekräftigt die Schweiz ihr Engagement zur Einhaltung der internationalen Standards.
Die Stärkung der Integrität und Transparenz des Finanzplatzes sowie die Bekämpfung von illegalen Finanzflüssen sind Bestandteile der Finanzmarktpolitik des Bundesrates. Diese soll dafür sorgen, dass der Schweizer Finanzplatz weiterhin zu den weltweit führenden, modernen und global tätigen Finanzplätzen gehört. Mit der Einführung des AIA mit Entwicklungs- und Schwellenländern bekennt sich die Schweiz zu den internationalen Standards in der Bekämpfung von Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung, Geldwäscherei und Korruption.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat vor, den AIA zusätzlich mit den folgenden zwölf Staaten und Territorien zu vereinbaren: Ecuador, Georgien, Jamaika, Jordanien, Kenia, Marokko, Moldova, Montenegro, Neukaledonien, Thailand, Uganda und Ukraine. Der Bundesrat wird vor einem ersten Datenaustausch mit diesen Partnerstaaten nochmals prüfen, ob die Voraussetzungen des AIA-Standards – insbesondere die Datensicherheit und die Vertraulichkeit – erfüllt sind.
Die Vernehmlassung dauert bis am 18. März 2022. Der Bundesrat plant, dem Parlament die Botschaft über die Einführung des AIA mit diesen Partnerstaaten im Herbst/Winter 2022 zu unterbreiten.
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