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Bundesrat beschliesst zusätzliche Sperrung von Vermögenswerten des Umfelds von Bashar al-Assad
In der Schweiz sind Vermögenswerte von ca. 99 Millionen Franken gesperrt, wovon rund zwei Drittel auf Mitglieder der ehemaligen Assad-Regierung und ihrer Entourage entfallen

Die Schweiz schloss sich am 18. Mai 2011 gestützt auf das Embargogesetz den Sanktionsmassnahmen der Europäischen Union (EU) gegen Syrien an, welche die EU aufgrund der gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte erlassen hatte. Teil der Sanktionen sind Vermögenssperren. In der Schweiz sind Vermögenswerte im Umfang von ca. 99 Millionen Franken gesperrt, wovon rund zwei Drittel auf Mitglieder der ehemaligen Assad-Regierung und ihrer Entourage entfallen.
Mit einer zusätzlichen Sperrung will der Bundesrat sicherstellen, dass diese Vermögenswerte, die möglicherweise unrechtmässig erworben wurden, unabhängig von den Entwicklungen im Sanktionsbereich gesperrt bleiben. Zudem soll ermöglicht werden, allfällige unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte von fünf weiteren Personen im Zusammenhang mit der ehemaligen syrischen Regierung sicherzustellen. Die Massnahmen stützen sich auf eine Verordnung gemäss Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG; SR 196.1).
Der Bundesrat ergreift somit alle notwendigen Massnahmen, um die Gefahr eines Abflusses von Assad-Geldern aus der Schweiz zu verhindern, bevor diese einer gerichtlichen Kontrolle über ihre Rechtmässigkeit unterzogen werden. Sollte sich in künftigen Straf- und Rechtshilfeverfahren herausstellen, dass die Gelder tatsächlich illegaler Herkunft sind, wird die Schweiz anstreben, sie zugunsten der syrischen Bevölkerung zurückzuerstatten.
Die Massnahmen richten sich gegen Personen, die unter den autokratischen Regimen von Bashar al-Assad und seinem Vater Hafiz al-Assad mit einer öffentlichen Funktion betraut waren oder die aus familiären, persönlichen oder geschäftlichen Gründen dieser Regierung nahestanden. Sie erfassen sämtliche Vermögenswerte der im Anhang der Sperrungsverordnung aufgeführten Personen. Die Sperrungsverordnung tritt am heutigen Tag mit sofortiger Wirkung in Kraft und hat bis auf weiteres eine Gültigkeit von vier Jahren.
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