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Bundesrat begrüsst eine nächste Landesausstellung

Der Bundesrat hat am 29. Juni 2022 die gemeinsame Positionierung von Bundesrat und Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) in Bezug auf eine nächste Landesausstellung verabschiedet. Beide Seiten begrüssen darin die Durchführung einer zukünftigen «Expo» und geben erste Eckwerte von Rahmenbedingungen bekannt.

Bund und Kantone führen in der Positionierung erste Eckwerte von Rahmenbedingungen für eine nächste Landesaustellung auf. Eine zukünftige Landesausstellung soll nachhaltig Nutzen stiften und entsteht in der Regel «bottom-up». Die regionale Verankerung und die ideelle sowie finanzielle Unterstützung in der/den Austragungsregion(en) sind zentrale Voraussetzungen.   Die Projektträger sollen Lehren und Erfahrungen aus früheren Grossanlässen miteinbeziehen und das Projekt mit anderen Grossprojekten abstimmen. Die Rahmenbedingungen dienen den Trägerschaften von Projekten für eine Landesausstellung sowie interessierten Kreisen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Öffentlichkeit als Orientierung.

Verantwortung für das Projekt bei der Trägerschaft

Bund und Kantone legen in der Positionierung grob ihre Rollenauffassung dar und stellen klar, dass sie sich nicht in der Rolle der Initiatoren einer Landesausstellung sehen. Die Federführung und Verantwortung über ein Projekt für eine Landesausstellung verbleiben während der gesamten Projektdauer bei der Trägerschaft. Ansprechpartner auf Ebene Bund ist das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, auf Ebene Kantone ist es die KdK.

Bund und Kantone sind bereit, Initiativen für eine Landesausstellung ideell zu unterstützen und im Planungsprozess zu begleiten. Eine allfällige finanzielle Unterstützung durch den Bund und die Standortkantone ist je nach Ausgestaltung des Projektes und der Rollenteilung durch die jeweiligen Parlamente unter Berücksichtigung der Haushaltlage und weiterer finanzpolitischer Prioritäten zu bestimmen. Der Bund wird im «Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesaustellung», der bis Ende 2023 durch den Bundesrat zu verabschieden ist, Rollen und Aufgaben von Bund, Kantonen und Trägerschaften sowie wichtige Prozesse vertiefen.

Bund und Kantone rufen zur Zusammenarbeit auf

Aktuell verfolgen mehrere Projekte das Ziel, eine Landesausstellung ab 2027 durchzuführen. Bund und Kantone begrüssen einen Dialog zwischen den Trägerschaften mit dem Ziel, eine Zusammenarbeit oder Zusammenführung der Projekte anzustreben. Sollten mehrere Initiativen zu konkreten Projekten heranreifen, stellt sich die Frage eines Auswahlverfahrens. Der Prozess einer allfälligen Selektion wird spätestens im Bericht über die Rahmenbedingungen präzisiert. Auf der Basis der definierten Rahmenbedingungen gibt die KdK zuhanden des Bundesrates eine Empfehlung ab. Danach entscheiden Bundesrat und Parlament über eine ideelle und finanzielle Unterstützung des Projektes.

Der Bundesrat hält fest, dass Landesaustellungen in der Schweiz Tradition haben. Sie können als Generationenprojekte eine identitätsstiftende Funktion erfüllen und zum inneren Zusammenhalt in der Schweiz beitragen. Zudem fördern sie eine Diskussion über die Zukunftsperspektiven und bieten die Möglichkeit, sich gegen innen und aussen zu präsentieren. Nicht zuletzt können und sollen Landesausstellungen einen kulturellen, gesamtwirtschaftlichen und nachhaltigen Nutzen für die ganze Schweiz generieren.