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BA reicht Anklage gegen eine Person ein wegen Unterstützungshandlungen für den IS und die Al-Qaïda
Ihm wird vorgeworfen, mehrere Personen für den «Islamischen Staat» (IS) angeworben respektive in ihrer Befürwortung des IS bestärkt zu haben
Angeklagte Tatbestände und beschuldigte Person
Die BA hat den Beschuldigten mit Wohnsitz im Kanton Zürich wegen des mehrfachen Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen (nachfolgend «AQ/IS-Gesetz»), wegen des mehrfachen Beschaffens und Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB) sowie wegen Betrugs (Art. 146 StGB) angeklagt.
Bei der beschuldigten Person handelt es sich um einen in der Schweiz bereits wegen des Verstosses gegen das AQ/IS-Gesetz rechtskräftig verurteilten Rückkehrer aus dem IS-kontrollierten Gebiet in Syrien. Er wurde im Oktober 2019 im Rahmen einer koordinierten Operation* festgenommen und befand sich ab diesem Zeitpunkt bis im Juli 2020 in Untersuchungshaft. Danach wurde er unter Auflage verschiedener Ersatzmassnahmen aus der Haft entlassen.
Mehrfacher Verstoss gegen das AQ/IS-Gesetz
Die BA wirft dem Beschuldigten unter diesem Anklagepunkt zusammengefasst Folgendes vor:
- Das Anwerben von mehreren Personen für den IS respektive das Bestärken von mehreren Personen in ihrer Befürwortung des IS: Der Beschuldigte war gemäss Anklage Teil einer Gruppierung von der IS-Ideologie zugeneigten Personen aus dem Grossraum Zürich und nahm innerhalb der Gruppierung eine tragende Rolle ein, indem er bestimmend auf die anderen Personen einwirkte. Die BA wirft ihm vor, verschiedene Angehörige dieser Gruppierung in ihrer Befürwortung des IS gefestigt, den Gemeinschaftssinn der Gruppierung gestärkt zu haben sowie bestrebt gewesen zu sein, Neumitglieder zu gewinnen und den Kreis der IS-Anhängerschaft zu vergrössern.Er soll dies insbesondere getan haben, indem er mehreren Personen aus dieser Gruppierung IS-verherrlichende Propaganda vorspielte oder die Personen dazu aufforderte, IS-Propaganda abzuspielen. Des Weiteren habe er den Mitgliedern der Gruppierung die Lektüre von Publikationen des IS empfohlen, diese zur Auseinandersetzung mit der IS-Ideologie aufgefordert und Hinweise zum Auffinden von Kanälen und Videos des IS gegeben. Zudem habe er auch sie aufgefordert, IS-Gedankengut zu verbreiten.
Der Beschuldigte machte sich gemäss Anklage dafür sein Ansehen als Rückkehrer aus dem Gebiet des IS in Syrien zunutze. Zudem soll er sein grosses Wissen über den IS sowie seine gute Vernetzung im In- und Ausland mit IS-Exponenten und IS-Unterstützern genutzt haben, um den Personen das Gedankengut des IS näher zu bringen und Gleichgesinnte untereinander zu vernetzen.
- Die Verbreitung von Propaganda für den IS und die Al-Qaïda: Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, über soziale Medien mehrere Video- und Bilddateien mit Propaganda für den IS und die Al-Qaïda verbreitet zu haben. Dies mit dem Ziel, die beiden verbotenen Organisationen zu glorifizieren, ihre Stärke zu demonstrieren und ein Leben auf ihrem Herrschaftsgebiet als erstrebenswertes Ziel darzustellen.
- Die Sammlung von Spendengeldern zugunsten des IS: Der Beschuldigte wird sich zudem vor Gericht wegen zwei Spendensammlungen zu Gunsten des IS zu verantworten haben, in welche er in einer Koordinations- und Leitungsfunktion involviert gewesen sein soll. Ihm wird vorgeworfen, zwecks Unterstützung von Angehörigen gefallener IS-Kämpfer in der Türkei sowie der Befreiung von Angehörigen gefallener IS-Kämpfer aus der Gefangenschaft einen Gesamtbetrag von CHF 9’000.00 gesammelt und an Mittelspersonen weitergeleitet zu haben.
Die BA wirft dem Beschuldigten vor, mit diesen Tathandlungen den IS und die Al-Qaïda in ihrer Anziehungskraft gegenüber bestehenden und potenziellen Mitgliedern bzw. Unterstützern gestärkt und diese in der Entfaltung deren kriminellen Aktivitäten unterstützt zu haben.
Gewaltdarstellungen
Indem sich der Beschuldigte weiter mehrere Video- und Bilddateien mit verbotenen Gewaltdarstellungen beschafft haben und diese über soziale Medien veröffentlicht und damit anderen Personen zugänglich gemacht haben soll, wird er sich auch wegen verbotener Gewaltdarstellungen vor Gericht zu verantworten haben.
Betrug
Unter diesem Tatbestand wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, verschiedenen Ärzten einen Unfall vorgetäuscht zu haben. Den dadurch erschlichenen Unfallschein soll er bei einer Schweizer Unfallversicherung eingereicht und von dieser zu Unrecht Taggeldleistungen in der Höhe von rund 15’000 Franken bezogen haben.
Ab dem jetzigen Zeitpunkt ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.
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