Coronavirus: Minute für Minute
Bund verstärkt Massnahmen gegen das Coronavirus
Die Massnahmen gelten ab dem 12. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.
Es gibt verschiedene Massnahmen, Regeln und Verbote. Diese haben alle dasselbe Ziel: die Eindämmung des Coronavirus’. Wenn nötig passt der Bundesrat die nationalen Regeln an. In einigen Kantonen gelten strengere Regeln.
Der Bundesrat hat weitere Massnahmen beschlossen. Die Massnahmen gelten ab dem 12. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet. Die untenstehende Abbildung zeigt, welche nationalen Massnahmen gelten.
Details zu den Änderungen der Massnahmen
Änderungen vom 12. Dezember 2020:
Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen
Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr schliessen. Für Restaurants in Hotels (nur für Hotelgäste), Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-away-Angebote gibt es Ausnahmen; diese Betriebe dürfen abends bis 23 Uhr geöffnet bleiben.
Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr.
Veranstaltungen verboten
Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.
Sport und Kultur: höchstens zu fünft
Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.
Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.
Weitere aus Coronavirus: Minute für Minute
E-Diaspora
-
Die Konsulin des Kosovo, Teilnehmerin an der Zeremonie “Escalade” in Genf Die Teilnahme der Konsulin der Republik Kosovo, Frau Floreta Kabashi, unterstreicht das diplomatische Engagement und die... -
Das Jahr der Diaspora Wer entscheidet über das Schicksal des Kosovo -
Das Magazin albinfo.ch präsentiert die albanischen Persönlichkeiten der Schweiz für das Jahr 2025 -
Eine Albanerin gibt ihr Debüt auf der grossen Leinwand mit dem britischen Kriminalfilm “A Gangster’s Life” -
Jakurti über AlbGala 2025: Ein Stolz, die albanische Exzellenz der Schweiz vereint zu sehen
Leben in der Schweiz
-
Nemo bringt die Eurovision Trophäe zurück Der Eurovision Song Contest steht vor einer sich vertiefenden Krise, nachdem der Schweizer Sänger Nemo, Sieger... -
Kosovo kehrt mit der “House of Kosova” 2026 nach Davos in der Schweiz zurück -
Ein albanischer Unternehmer in der Schweiz unterstützt den bekannten Handballclub HC Luzern mit 100 000 Franken -
Der Verein ” Parandalo ” fordert institutionellen Schutz für Menschen mit Behinderungen. -
Rührt nicht am Stimmrecht der Ausländer














