Coronavirus: Minute für Minute
Bund verstärkt Massnahmen gegen das Coronavirus
Die Massnahmen gelten ab dem 12. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.
Es gibt verschiedene Massnahmen, Regeln und Verbote. Diese haben alle dasselbe Ziel: die Eindämmung des Coronavirus’. Wenn nötig passt der Bundesrat die nationalen Regeln an. In einigen Kantonen gelten strengere Regeln.
Der Bundesrat hat weitere Massnahmen beschlossen. Die Massnahmen gelten ab dem 12. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet. Die untenstehende Abbildung zeigt, welche nationalen Massnahmen gelten.
Details zu den Änderungen der Massnahmen
Änderungen vom 12. Dezember 2020:
Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessungen an Sonn- und Feiertagen
Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr schliessen. Für Restaurants in Hotels (nur für Hotelgäste), Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-away-Angebote gibt es Ausnahmen; diese Betriebe dürfen abends bis 23 Uhr geöffnet bleiben.
Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen bleiben auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen geschlossen. Restaurants und Bars dürfen hingegen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr.
Veranstaltungen verboten
Öffentliche Veranstaltungen werden verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.
Sport und Kultur: höchstens zu fünft
Sportaktivitäten in der Freizeit sind nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.
Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin erlaubt. Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.
Weitere aus Coronavirus: Minute für Minute
E-Diaspora
-
albgala 2024: Die Albanischen Sterne in der Schweiz Die albgala 2024: Albanische Persönlichkeiten des Jahres 2024 in der Schweiz, organisiert von der Medienplattform albinfo.ch, markiert einen...
-
Alvin Karaqi, ein grosser Karate-Champion und ambitionierter Arzt in der Schweiz
-
Gemeinsam für eine Welt ohne Gewalt gegen Frauen
-
AlbGala-Abend von Albinfo.ch: Ein unvergessliches Erlebnis
-
Mednest24“: Der Spitex-Dienst, der in der Schweiz auch auf Albanisch spricht
Leben in der Schweiz
-
Schweiz präsidiert internationales Migrationsforum Am 1. Januar übernimmt die Schweiz den Vorsitz der «Intergovernmental Consultations on Migration, Asylum and Refugees...
-
albgala 2024: Die Albanischen Sterne in der Schweiz
-
Karin Keller-Sutter zur Bundespräsidentin gewählt
-
VIDEO
Die Erläuterungen des Bundesrates zum Abstimmungsvorlage vom 9. Februar 2025
-
Alvin Karaqi, ein grosser Karate-Champion und ambitionierter Arzt in der Schweiz