Leben in der Schweiz
Beschleunigte Asylverfahren: Erste Bilanz
Eine erste Auswertung zeigt, dass das SEM seit der Inkraftsetzung des neuen Asylgesetzes im Durchschnitt nur noch 50 Tage braucht, um über ein Asylgesuch entscheiden zu können
Am 1. März 2019 ist das neue Asylgesetz in Kraft getreten. Seither werden Asylgesuche in einem beschleunigten Verfahren behandelt. Die erste Bilanz des Staatssekretariates für Migration ist positiv: Die Asylverfahren können im Durchschnitt innerhalb von 50 Tagen abgeschlossen werden. Zudem ist die Zahl der freiwillig ausreisenden Personen deutlich gestiegen. Noch bestehende Herausforderungen sind angegangen worden.
Mit den beschleunigten Asylverfahren soll erreicht werden, dass die Asylsuchenden rasch wissen, ob sie in der Schweiz Schutz erhalten oder unser Land wieder verlassen müssen. Eine erste Auswertung zeigt, dass das SEM seit der Inkraftsetzung des neuen Asylgesetzes im Durchschnitt nur noch 50 Tage braucht, um über ein Asylgesuch entscheiden zu können. Bei den beschleunigten Verfahren beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 50 Tage, im erweiterten Verfahren rund 100 Tage und im Dublin-Bereich noch 35 Tage. Vier von fünf Asylgesuchen werden im beschleunigten Verfahren oder im Dublin-Verfahren behandelt. Die Asylsuchenden halten sich während dieser Zeit in einem Bundesasylzentrum auf. Nur bei einem Fünftel aller Gesuche ist ein erweitertes Verfahren nötig. In diesen Fällen werden die Asylsuchenden einem Kanton zugewiesen.
Mehr freiwillige Ausreisen
Asylsuchende, welche keinen Anspruch auf den Schutz unseres Landes haben, sollen die Schweiz wenn immer möglich freiwillig verlassen. Im Rahmen der neuen Verfahren werden sie von einer Rechtsvertretung früh über ihre Perspektiven informiert und haben jederzeit Zugang zur Rückkehrberatung. Bei der Rückkehrhilfe gilt neu ein degressives System: Je früher sich jemand zur Ausreise entschliesst, desto höher ist die Unterstützung. Diese Massnahmen zeigen Wirkung. Die Zahl der freiwilligen Ausreisen ist im neuen System um rund ein Drittel gestiegen.
Rechtsschutz unabdingbar
Der unentgeltliche Rechtsschutz während des gesamten Verfahrens bewährt sich auch hinsichtlich der Akzeptanz der Asylentscheide. Da die Asylsuchenden von ihren Rechtsvertreterinnen und -vertretern über das Schweizerische Asylsystem und über ihre Chancen informiert werden, sind viele von ihnen bereit, auch negative Entscheide des SEM zu akzeptieren. Im neuen System werden rund 33 Prozent der Entscheide vor Bundesverwaltungsgericht angefochten, im alten System betraf dies rund 31 Prozent der Asylentscheide.
Bestehende Herausforderungen
Das SEM sieht sich bei der Anwendung des neuen Asylgesetzes auch mit Herausforderungen konfrontiert. Es ist eine anspruchsvolle Aufgabe, in allen Asylregionen genügend Ärztinnen und Ärzte zu finden, die innerhalb der knappen Fristen vertiefte medizinische Abklärungen vornehmen können. Das Gleiche gilt für die Dolmetscherdienste. Zudem arbeitet das SEM im IT-Bereich noch immer mit einer Reihe von Minimalstandards, ist aber daran, die definitiven Lösungen schrittweise aufzubauen. Bei der Zusammenarbeit mit den Rechtsvertreterinnen und -vertretern gilt es, die Abläufe und Prozesse weiter einzuspielen und zu optimieren.
Beschleunigte Verfahren in den Bundesasylzentren
Um einen wesentlichen Teil der Verfahren in den Bundesasylzentren (BAZ) durchführen und abschliessen zu können, wurde die Schweiz in sechs neue Asylregionen eingeteilt. In jeder Region betreibt das SEM ein BAZ mit Verfahrensfunktion und mindestens ein Zentrum ohne Verfahrensfunktion. In den Zentren mit Verfahrensfunktion halten sich die Asylsuchenden während des beschleunigten Verfahrens auf, das maximal 140 Tage dauert; in den Zentren ohne Verfahrensfunktion die Asylsuchenden mit einem negativen Asylentscheid und diejenigen, die gemäss Dublin-Abkommen die Schweiz verlassen müssen. Alle für das Verfahren verantwortliche Personen und Organisationen sind somit unter einem Dach vereint. Wenn es im Rahmen eines Verfahrens aufwändige Abklärungen und deshalb ein erweitertes Verfahren braucht, werden die Asylsuchenden den Kantonen zugewiesen.
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