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Berufliche Vorsorge: Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2020

Trotz pandemiebedingter, anhaltend hoher Unsicherheiten in der Realwirtschaft und an den Kapitalmärkten präsentiert sich die Deckungssituation der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen per Ende 2020 so gut wie noch nie seit Gründung der OAK BV im Jahr 2012

Die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen haben die coronabedingten Verwerfungen – trotz anhaltend hoher Unsicherheiten – gut überstanden und erzielten im Jahr 2020 eine durchschnittliche Netto-Vermögensrendite von +4,4 % (gegenüber +10,4 % im Vorjahr). Die ausgewiesenen Deckungsgrade erhöhten sich per Ende Dezember 2020 im Durchschnitt auf 113,5 % (gegenüber 111,6 % Ende 2019) und befanden sich damit auf dem höchsten Stand seit 2012. Der Anteil der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung reduzierte sich auf 1,0 % (gegenüber 1,1 % Ende 2019). Im Berichtsjahr fiel die geschätzte Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten mit 4,4 Milliarden Franken (gegenüber 7,2 Milliarden im Vorjahr) deutlich tiefer aus. Das ist der Effekt der in den vergangenen Jahren gemachten Anpassungen in den Bereichen Verpflichtungsbewertung und Umwandlungssätze. Die Umverteilung hält jedoch weiterhin an. Unverändert dringlich bleibt entsprechend die Notwendigkeit, die gesetzlich festgelegten technischen Parameter endlich den veränderten ökonomischen und demographischen Realitäten anzupassen.

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat gleichzeitig mit der Vorstellung ihres neunten Tätigkeitsberichtes wiederum die aktuellen Zahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen präsentiert. Die für die ganze Schweiz einheitliche und risikoorientierte Früherhebung bei Vorsorgeeinrichtungen ermöglicht eine aktuelle Gesamtsicht über die finanzielle Lage des Systems der beruflichen Vorsorge mit Stichtag 31. Dezember 2020.

Die Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen hat im Berichtsjahr erneut abgenommen. Der Konzentrationsprozess in der zweiten Säule setzt sich damit fort. Von den 1 552 Schweizer Vorsorgeeinrichtungen nahmen bis Mitte April 2021 1 484, d.h. 95,6 % (Vorjahr: 1 504 von 1 624, d.h. 92,6 %) an der Umfrage teil. Von sämtlichen Teilnehmenden wurden 1 454 mit einer Bilanzsumme von 1 129 Milliarden Franken (Vorjahr: 1 066 Milliarden Franken) in den Auswertungen berücksichtigt.

Aktuelle Lage

Trotz pandemiebedingter, anhaltend hoher Unsicherheiten in der Realwirtschaft und an den Kapitalmärkten präsentiert sich die Deckungssituation der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen per Ende 2020 so gut wie noch nie seit Gründung der OAK BV im Jahr 2012. Damit haben sich die nach den grossen Verwerfungen an den Aktienmärkten von Februar und März 2020 vorhandenen Befürchtungen, wonach bei allen wichtigen Anlagekategorien mit Einbussen gerechnet werden muss, erfreulicherweise nicht bewahrheitet. Die Kapitalmärkte gingen per Ende 2020 davon aus, dass die Pandemie bald überstanden sein wird. Bei unverändert tiefen Marktzinsen erzielten die Vorsorgeeinrichtungen vor allem in den Anlagekategorien Aktien und Immobilien gute Anlagerenditen.

Die durchschnittliche erwirtschaftete Netto-Vermögensrendite der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung betrug im Jahr 2020 4,4 % (Vorjahr: 10,4 %) und bei den Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie 4,2 % (Vorjahr: 11,5 %). Die bei den meisten Vorsorgeeinrichtungen positiven Renditen erhöhten die individuell ausgewiesenen Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung im Durchschnitt auf 113,5 % (gegenüber 111,6 % Ende 2019) und bei den Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie auf neu 85,8 % (gegenüber 79,8 % Ende 2019).

Per Ende 2020 wiesen damit 99 % (Vorjahr: 99 %) der privat- und der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung einen Deckungsgrad von mindestens 100 % aus. Der entsprechende Anteil bei den Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie – davon viele in Teilkapitalisierung – betrug per Ende 2020 20 % (Vorjahr: 16 %).

Verzinsung der Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten

Das obligatorische BVG-Altersguthaben gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) war im Berichtsjahr mit mindestens 1,00 % (Vorjahr: 1,00 %) zu verzinsen. Im Durchschnitt betrug die Verzinsung der Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten 1,84 % (Vorjahr: 2,40 %) bei den Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung sowie 2,10 % (Vorjahr: 2,80 %) bei den Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie.

Bisher geringe finanzielle Auswirkungen der Pandemie

Per Ende 2020 blieben negative finanzielle Auswirkungen der Pandemie auf die Vorsorgeeinrichtungen aus. Auch die befürchtete KMU-Krise hat in der Schweiz im 2020 dank der staatlichen Unterstützungsmassnahmen nicht stattgefunden. Gestiegen ist jedoch die Unsicherheit bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung der kommenden Jahre.

Wie stark die voraussichtlich überdurchschnittlich hohe Sterblichkeit während der Pandemie die Vorsorgeeinrichtungen betreffen wird, kann aktuell noch nicht abschliessend beurteilt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass – anlog zu früheren Jahren mit starker Grippewelle wie auch Hitzejahren – danach eine Phase mit reduzierter Sterblichkeit folgen dürfte. Aktuell wird davon ausgegangen, dass keine Änderung der grundsätzlichen Annahme einer steigenden Lebenserwartung angezeigt ist.

Reduzierte, aber anhaltende Umverteilung

Die Umverteilung fällt mit geschätzt 4,4 Milliarden im Berichtsjahr tiefer aus als in den Vorjahren. Dies hat mehrere Gründe. Zum einen wurden die technischen Zinssätze weniger stark gesenkt, was bedeutet, dass weniger Kapital für die Nachfinanzierung der laufenden Renten benötigt wurde. Der durchschnittliche technische Zinssatz betrug per Ende 2020 1,76 % (bzw. 1,99 % bei den Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie). Zum anderen sanken die durchschnittlichen künftigen Zinsversprechen bei Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung Ende 2020 auf 2,52 % (bzw. 2,59 % bei den Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie). Dadurch sind die Pensionierungsverluste ebenfalls zurückgegangen. Zuletzt führte die wiederum relativ hohe durchschnittliche Verzinsung der Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten zu einem geringeren Verzinsungsunterschied zwischen den aktiven Versicherten und den Rentenbeziehenden, wodurch diese Komponente ebenfalls nicht wesentlich zur Umverteilung beiträgt.

Aktuelle Schätzungen zur jährlichen Umverteilung zeigen, dass der Wert für das Berichtsjahr 2020 von 4,4 Milliarden Franken deutlich kleiner ist als der Fünfjahresdurchschnitt von 6,3 Milliarden Franken. Ob die 4,4 Milliarden Franken schon das erste Zeichen für einen nachhaltigen Abbau der Umverteilung darstellen oder nur eine jährliche Schwankung, werden die zukünftigen Jahre weisen müssen. Das Ausmass der Umverteilung zu Lasten der aktiven Versicherten bleibt mit neu 0,5 % des Vorsorgekapitals der aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden nach wie vor substanziell.

Wertschwankungsreserven weiterhin nicht vollständig aufgebaut

Nach mehr als einem Jahrzehnt durchschnittlich guter bis sehr guter Anlagerenditen sind die Wertschwankungsreserven der Vorsorgeeinrichtungen so hoch wie noch nie in den letzten zehn Jahren. Trotzdem sind sie im Durchschnitt aber selbst bei Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösungen erst zu 76 % aufgebaut. Über den gleichen Zeithorizont wurde der Anteil der Sachwertanlagen in den Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen und damit die Anlagerisiken erhöht. Aufgrund der anhaltenden Tiefzinsphase sind viele Vorsorgeeinrichtungen dazu gezwungen, grössere Anlagerisiken einzugehen. Haben Vorsorgeeinrichtungen ihre Wertschwankungsreserven nicht vollständig aufgebaut, sind sie – gemäss ihren eigenen Einschätzungen – für die mit der Volatilität der Kapitalmärkte und Anlagen verbundenen Risiken nicht vollständig gewappnet. Ein wesentlicher Grund für die nicht vollständig aufgebauten Wertschwankungsreserven ist, dass in den letzten Jahren erhebliche Summen für die Nachfinanzierung der laufenden Renten eingesetzt werden mussten.

Ausblick

Die Kapitalmarktbewegungen im Februar und März 2020 haben gezeigt, wie schnell und markant sich die Deckungssituation der Vorsorgeeinrichtungen verschlechtern kann. Ein Kapitaldeckungssystem ist diesen Anlagerisiken ausgesetzt und muss in der Lage sein, die Schwankungen auf den Kapitalmärkten zu tragen. Vorsorgeeinrichtungen sind im Normalfall langfristige Anlegerinnen und müssen gegebenenfalls auch kurzfristige Unterdeckungen in Kauf nehmen. Dies ist im Gesetz so vorgesehen. Damit das System funktioniert, müssen die Anlagen jedoch auf die Verpflichtungen abgestimmt sein. Sollte von den Vorsorgeeinrichtungen gefordert werden, ihre Anlagerisiken weiter zu erhöhen, bräuchte es auch entsprechende Anpassungen auf der Verpflichtungsseite, sprich bei der Garantie der laufenden Renten.

Auch wenn viele oberste Organe ihre Vorsorgeeinrichtungen mit Leistungen weit über dem BVG-Obligatorium zukunftsgerichtet aufgestellt haben, verbleiben andere im engen Korsett der unrealistischen gesetzlichen Vorgaben. Bisher profitierten die Vorsorgeeinrichtungen mit Leistungen nahe am BVG-Obligatorium häufig davon, dass sie mit wenigen Pensionierungen und folglich wenig Pensionierungsverlusten konfrontiert waren. Mit jedem weiteren Jahr, das der Gesetzgeber ohne Reform verstreichen lässt, sind jedoch auch bei diesen Vorsorgeeinrichtungen mehr und mehr Pensionierungen zu erwarten. Die Politik sollte die Gunst der Stunde aufgrund der guten finanziellen Lage jetzt nutzen und sich rasch auf realistische gesetzliche Vorgaben – insbesondere für den BVG-Mindestumwandlungssatz – einigen.

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV ist eine unabhängige Behördenkommission. Sie wird vollständig über Abgaben und Gebühren finanziert. Für die Direktaufsicht der Vorsorgeeinrichtungen sind die insgesamt acht regionalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Einrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt unabhängig von Weisungen des Parlamentes und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden hingegen die Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung. Zudem ist die OAK BV Zulassungsbehörde für die Experten für berufliche Vorsorge.
Mit Blick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Versicherten verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu schützen, operiert die OAK BV auf der Basis einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht. Mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden will die Behörde zu einer konsequenten Verbesserung der Systemsicherheit sowie zu Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen.
Für den Schutz der Vorsorgegelder der Versicherten ist im Gesetz die risikoorientierte Führung der Vorsorgeeinrichtungen verankert. Entsprechend ist die Aufsichtstätigkeit auszurichten. Das Gesetz stellt hier der OAK BV das Instrument der Weisung zur Verfügung. So kann die OAK BV Weisungen für die Tätigkeit der Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsichtsbehörden erlassen.