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Behörden sollen wissen, welcher Elternteil sorgeberechtigt ist
Aus diesen Aufgaben ergibt sich immer wieder die Notwendigkeit nachzuweisen, wer Inhaber der elterlichen Sorge ist, beispielsweise gegenüber der Schule, gegenüber einem Spital oder bei einer Ausreise ins Ausland
Die elterliche Sorge gibt dem sorgeberechtigten Elternteil die Verantwortung für die Erziehung des Kindes. Ebenfalls zur elterlichen Sorge gehört das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Aus diesen Aufgaben ergibt sich immer wieder die Notwendigkeit nachzuweisen, wer Inhaber der elterlichen Sorge ist, beispielsweise gegenüber der Schule, gegenüber einem Spital oder bei einer Ausreise ins Ausland.
Zurzeit ist es nicht möglich, einen eindeutigen Nachweis zu erhalten, wer Inhaber der elterlichen Sorge ist. Die Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass die Regelung der elterlichen Sorge eines Kindes für beteiligte Behörden oder Institutionen (z. B. Passbüro, Grenzbehörde, Schule) deshalb oft unklar ist. Aus diesem Grund stellt der Bundesrat in seinem Bericht einen klaren Handlungsbedarf fest.
Im Bericht des Bundesrates werden verschiedene Lösungsansätze geprüft. Dabei zeigt sich, dass eine einfache und pragmatische Lösung darin bestehen könnte, das Sorgerecht in die kantonalen Einwohnerregister aufzunehmen und den anderen Behörden eine Möglichkeit zu verschaffen, über die Einwohnerdienste die benötigten Informationen zu erlangen. Der Bundesrat will deshalb diesen Ansatz weiterverfolgen. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Mitte 2022 in einer Machbarkeitsstudie darzulegen, welche Schritte dafür notwendig wären und welche technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssten.
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