Themen
Armeeeinsatz zugunsten Gesundheitswesen abgeschlossen, Schutzaufgaben gehen weiter
Mit der Auslösung der Mobilmachung am 16. März 2020 hat der Bundesrat die Armee beauftragt, das zivile Gesundheitswesen, die Eidgenössische Zollverwaltung und die kantonalen Polizeikorps mit bis zu maximal 8000 Armeeangehörigen zu unterstützen
Am 16. März 2020 wurden die ersten Angehörigen der Armee (AdA) per Mobilmachung aufgeboten, um das zivile Gesundheitswesen im Rahmen von COVID-19 zu unterstützen. Seither wurden rund 280 Aufträge in der ganzen Schweiz erfüllt. Heute Freitag werden diese Aufträge abgeschlossen und die AdA aus dem Sanitätsbereich entlassen. Es verbleiben noch rund 1000 AdA im Assistenzdienst.
Mit der Auslösung der Mobilmachung am 16. März 2020 hat der Bundesrat die Armee beauftragt, das zivile Gesundheitswesen, die Eidgenössische Zollverwaltung und die kantonalen Polizeikorps mit bis zu maximal 8000 Armeeangehörigen zu unterstützen. Seither haben zeitweise bis zu 5000 Armeeangehörige in allen Schweizer Kantonen sowie im Fürstentum Lichtenstein rund 300’000 Diensttage geleistet. Sämtliche Aufträge konnten zur vollsten Zufriedenheit der zivilen Behörden erfüllt werden.
Im Einsatz wo es die Armee braucht
Mit spezialisierten Einheiten aus den Bereichen Sanität, Spital und Transport wurde auf entsprechende Anfragen hin das zivile Gesundheitswesen unterstützt. Das Sanitätsdienstliche Koordinationsorgan des Bundes (SANKO) hat dazu die Gesuche der Kantone beurteilt, welche die Armee zu erfüllen hatte. Rund 280 Aufträge zu Gunsten von Spitälern, Heimen und auch einem Gefängnis wurden bis Ende Mai erfüllt. Die zurzeit noch 800 Armeeangehörigen, welche im Bereich «Helfen» und «Basisleistungen» noch Assistenzdienst leisten, werden heute Freitag nach Hause entlassen. Knapp 100 Durchdiener und freiwillig Dienst leistende Armeeangehörige stehen für die technische Unterstützung einzelner Kantone bis voraussichtlich Mitte Juni weiter zur Verfügung.
Während im zivilen Gesundheitswesen die Institutionen wieder in den Normalbetrieb übergehen, sind Kontrollen an der Grenze bis mindestens zum 14. Juni weiterhin notwendig. Dafür bleiben rund 650 AdA aus den Bereichen Infanterie und Militärpolizei im Einsatz, um weiterhin die Eidgenössische Zollverwaltung sowie zwei kantonale Polizeikorps zu unterstützen. Dazu kommen weitere rund 250 Armeeangehörige, die Basisleistungen erbringen und in Stäben Dienst leisten. Insgesamt stehen somit noch rund 1000 Armeeangehörige im Assistenzdienst.
Rekrutierung wieder aufgenommen
Die Rekrutierung wird seit dem 25. Mai 2020 wieder durchgeführt. Rund 12’000 Rekruten und Kader werden wie geplant am 29. Juni 2020 ihre Sommerrekrutenschulen starten. Um die Bereitschaft für Einsätze auch in Zukunft sicherstellen zu können, ist die Armee auf die Durchführung der Rekrutierung und Rekrutenschulen angewiesen. Auch die für das vierte Quartal geplanten Wiederholungskurse werden gemäss der heutigen Planung durchgeführt, wenn die Lageentwicklung dies zulässt. Für sämtliche Dienstleistungen gelten entsprechende, mit dem Bundesamt für Gesundheit abgesprochene Konzepte als Grundlage für die Hygiene- und Verhaltensregeln.
E-Diaspora
-
albgala 2024: Die Albanischen Sterne in der Schweiz Die albgala 2024: Albanische Persönlichkeiten des Jahres 2024 in der Schweiz, organisiert von der Medienplattform albinfo.ch, markiert einen...
-
Alvin Karaqi, ein grosser Karate-Champion und ambitionierter Arzt in der Schweiz
-
Gemeinsam für eine Welt ohne Gewalt gegen Frauen
-
AlbGala-Abend von Albinfo.ch: Ein unvergessliches Erlebnis
-
Mednest24“: Der Spitex-Dienst, der in der Schweiz auch auf Albanisch spricht
Leben in der Schweiz
-
So präsentiert sich der Bundesrat 2025: Ein Bild der Vielfalt Wie jedes Jahr zum Jahreswechsel, veröffentlicht der Bundesrat ein offizielles Gruppenbild – doch das Bundesratsfoto 2025...
-
Schweiz präsidiert internationales Migrationsforum
-
albgala 2024: Die Albanischen Sterne in der Schweiz
-
Karin Keller-Sutter zur Bundespräsidentin gewählt
-
VIDEO
Die Erläuterungen des Bundesrates zum Abstimmungsvorlage vom 9. Februar 2025