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Arbeitsmarkt im März 2023: Rückgang der Arbeitslosigkeit um 15,3%
Registrierte Arbeitslosigkeit im März 2023 – Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende März 2023 92’755 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 5’697 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote sank damit von 2,1% im Februar 2023 auf 2,0% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat verringerte sich die Arbeitslosigkeit um 16’745 Personen (-15,3%).
Jugendarbeitslosigkeit im März 2023
Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) verringerte sich um 728 Personen (-8,1%) auf 8’230. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einem Rückgang um 975 Personen (-10,6%).
Arbeitslose 50-64 Jahre im März 2023
Die Anzahl der Arbeitslosen 50-64 Jahre verringerte sich um 1’695 Personen (-5,8%) auf 27’573. Im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht dies einer Abnahme um 6’732 Personen (-19,6%).
Stellensuchende im März 2023
Insgesamt wurden 161’864 Stellensuchende registriert, 4’899 weniger als im Vormonat. Gegenüber der Vorjahresperiode sank diese Zahl damit um 31’731 Personen (-16,4%).
Gemeldete offene Stellen im März 2023
Auf den 1. Juli 2018 wurde die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeits-losenquote von mindestens 8% schweizweit eingeführt, seit 1. Januar 2020 gilt ein Schwellenwert von 5%. Die Zahl der bei den RAV gemeldeten offenen Stellen erhöhte sich im März um 1’741 auf 56’742 Stellen. Von den 56’742 Stellen unterlagen 35‘049 Stellen der Meldepflicht.
Abgerechnete Kurzarbeit im Januar 2023
Im Januar 2023 waren 1’552 Personen von Kurzarbeit betroffen, 44 Personen mehr (+2,9%) als im Vormonat. Die Anzahl der betroffenen Betriebe verringerte sich um 22 Einheiten (-13,8%) auf 137. Die ausgefallenen Arbeitsstunden nahmen um 12’335 (+15,6%) auf 91’494 Stunden zu. In der entsprechenden Vorjahresperiode (Januar 2022) waren 2’789’663 Ausfallstunden registriert worden, welche sich auf 53’735 Personen in 7’205 Betrieben verteilt hatten.
Aussteuerungen im Januar 2023
Gemäss vorläufigen Angaben der Arbeitslosenversicherungskassen belief sich die Zahl der Personen, welche ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung im Verlauf des Monats Januar 2023 ausgeschöpft hatten, auf 1’821 Personen.
Zwischenstand Missbrauchsbekämpfung bei der Kurzarbeit
Bis Ende März 2023 wurden 1’870 Prüfungen vorgenommen, davon 623 in den Betrieben vor Ort. In rund 11 Prozent der 623 Fälle konnte ein missbräuchlicher Leistungsbezug nachgewiesen werden, in 65 Prozent der Fälle ergaben sich unrechtmässige Leistungsbezüge mit Rückforderungen und 24 Prozent der Abrechnungen erwiesen sich als korrekt. Gesamthaft kam es bis zum aktuellen Zeitpunkt zu Rückforderungen aus Revisionen in der Höhe von 111 Millionen und zu Rückzahlungen der Betriebe in der Höhe von total 46 Millionen Franken. Das SECO hat bis heute rund 2’200 Hinweise auf Unregelmässigkeiten bei der Abrechnung von KAE während der Pandemie erhalten.
Im Zusammenhang mit den pandemiebedingten KAE werden rund 5’400 Prüfungen durchgeführt. Diese beinhalten die Korrektur fehlerhafter Abrechnungen der Betriebe sowie die Anspruchsprüfung für KAE – dies unter Einbezug anderer Unterstützungszahlungen wie Corona-Erwerbsersatz, Solidarbürgschaften und Härtefallmassnahmen. Neben der Arbeitslosenversicherung selber sind beauftragte Externe, andere Bundesämter sowie die kantonalen Arbeitslosenkassen bei der Missbrauchsbekämpfung involviert.
Verstärkte Revisionstätigkeit wird weitergeführt
Auch wenn der coronabedingte Bezug von KAE faktisch abgeschlossen ist, wird die nachträgliche Anspruchs- und Abrechnungsprüfung weitergeführt. Dem verstärkten Bezug von KAE folgend stieg auch die Zahl der Verdachtsmeldungen für unkorrekte Abrechnungen an.
Die Arbeitslosenversicherung hat auf die neue Konstellation reagiert und ihre Prüfungen stark ausgebaut. Dafür wurden zusätzliche Mittel in der Höhe von 25 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Die ALV kann solche Überprüfungen bis zu fünf Jahren nach dem Leistungsbezug vornehmen. Allen Betrieben, welche während der Pandemie in Kurzarbeit waren, steht die Möglichkeit offen, der ALV zu viel bezogene KAE zurückzuerstatten.
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