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Administrativuntersuchung zu AHV-Finanzperspektiven: Bericht liegt dem EDI vor
Die Administrativuntersuchung ergab, dass nicht von einem Rechenfehler gesprochen werden könne, da keine falschen Rechenoperationen vorlägen

Das Ziel der Administrativuntersuchung war es zu klären, wie es zu Abweichungen bei den AHV-Finanzperspektiven des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) gekommen war. Die mit der Untersuchung beauftragte Kanzlei Bratschi in Zürich hat den Bericht vertragsgemäss Ende November vorgelegt. Er hält folgende Punkte fest:
Kein Rechenfehler
Die Administrativuntersuchung ergab, dass nicht von einem Rechenfehler gesprochen werden könne, da keine falschen Rechenoperationen vorlägen. Zwei Funktionen hätten die AHV-Ausgaben im extern validierten Berechnungsprogramm für die AHV-Finanzperspektive nach oben getrieben und so in der langfristigen Perspektive von über zehn Jahren zu unplausiblen Prognosen geführt. Ein im Rahmen der Untersuchung beauftragter mathematischer Sachverständiger kam zum Schluss, dass die Funktionen an sich nicht fehlerhaft waren, dass aber der Prozess ihrer Implementierung im Modell nicht die erforderliche methodische Tiefe aufgewiesen habe.
Keine verspätete oder voreilige Information
Der Bericht hält weiter fest, dass dem BSV nicht der Vorwurf gemacht werden könne, im Sommer 2024 zu langsam agiert und informiert zu haben, da der Aufarbeitungsprozess äusserst zeitintensiv gewesen sei. Umgekehrt könne auch nicht von einer voreiligen Kommunikation die Rede sein. Die Korrektur der AHV-Prognosen sei unter Zeitdruck erfolgt, da der Bundesrat am 14. August 2024 die Eckwerte zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente beschliessen musste.
Fehlende Nachvollziehbarkeit
Das Berechnungsprogramm, das die zwei betroffenen Funktionen enthielt, konnte von den Mitarbeitenden des BSV nach Bemerken der unplausiblen Prognosen methodisch nicht mehr nachvollzogen werden. Das liegt gemäss dem Untersuchungsbericht insbesondere an der mangelhaften Dokumentation des Berechnungsprogramms sowie den institutionell zu wenig verankerten Prozessabläufen, welche die Qualitätskontrolle und den Wissenstransfer erschwert und teils verunmöglicht hätten. Dieser Umstand sei dem BSV schon länger bekannt gewesen und auf Mängel bei den personellen Ressourcen zurückzuführen. Den involvierten Personen, auch dem Direktor des BSV, könne keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden.
Nächste Schritte
Das EDI hat den Bericht zur Kenntnis genommen und nimmt nun eine eingehende Analyse der Ergebnisse vor. In diesem Zusammenhang werden auch Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingung und Vermeidung vergleichbarer Vorkommnisse geprüft, insbesondere betreffend Qualitätskontrolle, Prozessabläufe und Wissenstransfer. Bevor der Bericht veröffentlicht werden kann, müssen die im Dokument erwähnten Personen ihr rechtliches Gehör wahrnehmen können. Die Publikation des Berichts erfolgt voraussichtlich Anfang kommenden Jahres.
Bei Kontrollarbeiten hatte das BSV im Mai 2024 zwei mathematische Formeln im Berechnungsprogramm der AHV-Finanzperspektiven entdeckt, die langfristig zu unplausibel hohen Ausgaben der AHV führten. Es hat in der Folge zwei alternative Berechnungsmodelle entwickelt und die Öffentlichkeit am 6. August über die Korrektur der AHV-Finanzperspektiven informiert. Am 16. September 2024 wurden auf Basis neuer Berechnungsmodelle aktualisierte AHV-Finanzperspektiven publiziert.
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