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Effektiv- und Mindestlöhne sind 2024 um durchschnittlich 2,1% bzw. 2% gestiegen

Dies geht aus der Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse hervor, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt wird

Die unterzeichnenden Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz haben für das Jahr 2024 eine nominale Erhöhung der Effektivlöhne um durchschnittlich 2,1% und der Mindestlöhne um durchschnittlich 2% beschlossen. Die durchschnittlichen Effektivlohnanpassungen von insgesamt +2,1% gliederten sich in 0,4% individuelle und 1,7% kollektive Erhöhungen. Dies geht aus der Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse hervor, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt wird.

Im Rahmen der wichtigsten GAV, d. h. der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Personen, wurde von den Sozialpartnern für das Jahr 2024 eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 2,1% vereinbart (2023: 2,5%; 2022: 0,8%; 2021: 0,4%; 2020: 0,9%). Unter Einbezug der Teuerungsprognosen für das Jahr 2024 (+1,2%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich dieses Jahr um 0,9% ansteigen. Von den Effektivlohnanpassungen sind etwas mehr als 613 000 Personen betroffen (2023: 655 000 Personen; 2022: 551 000 Personen; 2021: 589 000 Personen; 2020: 633 000 Personen).

Durchschnittlicher Anstieg der Effektivlöhne um 2,1%

Das Effektivlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 1,9% und im Tertiärsektor 2,3%. Der Gesamtdurchschnitt liegt bei 2,1%. Die Lohnanpassungen nach Wirtschaftsabschnitt sehen wie folgt aus: Verkehr und Lagerei (+2,7%), Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+2,6%), Erziehung und Unterricht (+2,5%), Information und Kommunikation (+2%), Öffentliche Verwaltung (+2%), Verarbeitendes Gewerbe (+1,9%), Gesundheits- und Sozialwesen (+1,9%), Baugewerbe (+1,9%), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+1,7%), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+1,7%) und Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+1,7%).

Lohnerhöhungen überwiegend auf kollektiver Basis

Wie im letzten Jahr verteilte sich der durchschnittliche Anstieg der GAV-Löhne für 2024 (+2,1%) hauptsächlich auf kollektive Erhöhungen (+1,7%) und zu 0,4% auf individuelle Erhöhungen. Somit wurden 81% der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt. Sowohl im Sekundärsektor (87%) als auch im Tertiärsektor (78%) fielen die kollektiven Erhöhungen stärker aus.

Durchschnittliche Erhöhung der Mindestlöhne um 2% 

Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne wurden 2024 um 2% angehoben (2023: 1,9%; 2022: 0,6%; 2021: 0,2%; 2020: 0,7%). Nahezu 1 800 000 Personen sind einem GAV unterstellt, in dem normative Bestimmungen festgehalten und Mindestlöhne vereinbart wurden.

Das Mindestlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 1,3% und im Tertiärsektor 2,2%. In den Wirtschaftsabschnitten fielen die Lohnanpassungen wie folgt aus: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen wie Wäscherei und chemische Reinigung, Kosmetik- und Frisörsalons (+4,2%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+3%), Gastgewerbe / Beherbergung und Gastronomie (+2,3%), Nicht zuzuordnende Erbringungen (kaufmännische Angestellte und Verkaufspersonal; +2,1%), Information und Kommunikation (+1,9%), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+1,7%), Verarbeitendes Gewerbe (+1,6%), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+1,3%), Gesundheits- und Sozialwesen (+1,2%), Baugewerbe (+0,9%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen (+0,9%), Verkehr und Lagerei (+0,8%).