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Armee ergreift weitere Massnahmen gegen Diskriminierung und sexualisierte Gewalt

Die Armee will alle Angehörigen der Armee stärken und vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt schützen. Dafür werden mittels neuer Massnahmen die Werkzeuge zum Schutz ausgebaut

Die Armeeführung bekennt sich seit 2023 zu einer Nulltoleranz-Strategie. Eine Studie zu Diskriminierung und sexualisierter Gewalt in der Schweizer Armee zeigt nun weiteren Handlungsbedarf auf. Zusätzlich zur bereits bestehenden Diversity Strategie hat die Armeeführung daher ergänzende Massnahmen festgelegt. Damit will sie den Schutz der Armeeangehörigen stärken und den bereits eingeleiteten Kulturwandel in der Armee beschleunigen.

Vor zwei Jahren wurde eine Diversity Strategie mit einem Massnahmenplan erarbeitet. Dieser umfasst Massnahmen zur Förderung der Diversität in der Milizarmee und unter den Mitarbeitenden der Gruppe Verteidigung. Diesen Massnahmen ging die Schaffung der Fachstelle Frauen in der Armee und Diversity voraus. Die heute vorgestellte Studie ist ebenfalls Teil dieses Massnahmenplans. Die Ergebnisse zeigen Handlungsbedarf.

Armeeführung ergreift Massnahmen

Die Armee will alle Angehörigen der Armee stärken und vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt schützen. Dafür werden mittels neuer Massnahmen die Werkzeuge zum Schutz ausgebaut. Die Massnahmen werden sechs Handlungsfeldern zugeordnet. Die ersten drei Handlungsfelder bilden die drei Phasen der Prävention ab: Früherkennung und Unterbindung von Verhaltensweisen, die zu Diskriminierung und sexualisierter Gewalt führen, Befähigung im Vorgehen dagegen und die Wiederherstellung des diskriminierungs- und gewaltfreien Zustands. Sensibilisierungen der Angehörigen der Armee stärken das Erkennen von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt. Es werden Ausbildungsmodule zur weiteren Befähigung der Angehörigen der Armee im Vorgehen gegen Diskriminierung und sexualisierte Gewalt entwickelt. Ebenso gehören Ausbildungen zu Interventionsmöglichkeiten von Beobachtenden dazu. Das vierte Handlungsfeld umfasst Massnahmen zur Stärkung der Opferrechte und zum Schutz von Zeuginnen und Zeugen. Handlungsfeld fünf beinhaltet Massnahmen zur Verbesserung der Verfahren. So wird beispielsweise ein Reporting von Disziplinarfällen aufgrund von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt aufgebaut. Prozesse im Melde- und Verfahrenswesen sollen schneller, niederschwelliger und einfacher werden. Zudem intensiviert die Armee als Massnahme in Handlungsfeld sechs die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, externen Fachstellen und Interessensvertretungen, um Wissen und Erfahrungen auszutauschen. Damit leistet die Armee auch einen Beitrag zum gesamtgesellschaftlichen Vorgehen. Der Massnahmenplan ist öffentlich zugänglich.

Die Massnahmen dienen dazu, den Kulturwandel zu beschleunigen und die Armee zu einem Ort werden zu lassen, an dem ein vertrauensvolles, verlässliches und respektvolles Miteinander sichergestellt ist. Das schafft in menschlicher Hinsicht das solide Fundament der Zusammenarbeit aller Armeeangehöriger zugunsten der Armeeaufträge.

Die Hälfte der befragten Armeeangehörigen von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt betroffen

Dass Handlungsbedarf besteht, zeigen die Ergebnisse einer Studie zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung und sexualisierter Gewalt. Um ein umfassendes Bild zu erhalten, wurde der Forschungsgegenstand der Studie auf alle Geschlechter und die sexuelle Orientierung ausgeweitet. An der anonymen Umfrage haben 1126 Angehörige der Armee teilgenommen (764 Frauen und 362 Männer). Die Teilnehmenden wurden zu ihrer Betroffenheit und Erfahrungen während ihrer ganzen Dienstzeit ab Ende Rekrutenschule befragt.

Die Ergebnisse zeigen unter vielem anderen, dass von den Befragten knapp 50% von Diskriminierung betroffen waren. Von den 1126 Befragten haben 40% angegeben, sexualisierte Gewalt (verbal, nonverbal und körperlich) erlebt zu haben. Sexualisierte verbale Gewalt ist am meisten verbreitet. Dies zeigt sich beispielsweise an den 81% der Befragten, die angeben – selten bis sehr oft – sexistische Bemerkungen und Witze im Dienst erlebt zu haben.

Für die Studie beauftragte die Fachstelle Frauen in der Armee und Diversity YouGov Schweiz (ehemals LINK) mit der anonymen Datenerhebung. Zur Studienteilnahme eingeladen wurden 2085 (administrativ) weibliche und 1869 (administrativ) männliche Angehörige der Armee. Die Erhebung fand von Januar bis März 2023 statt. Die Fachstelle Frauen in der Armee und Diversity hat die Ergebnisse ausgewertet und die Studie sowie die weiteren Massnahmen zuhanden der Armeeführung erarbeitet. Die Studie ist Teil der Gleichstellungsstrategie 2030 des Bundes.

Studie wird wiederholt

Eine Zwischenevaluation der zusätzlichen Massnahmen ist im zweiten Halbjahr 2026 geplant. Die Armee wird 2027 erneut eine Befragung zu Diskriminierung und sexualisierter Gewalt durchführen. Die aktuellen Studienergebnisse haben ein klares Bild ergeben und daraus konnten konkrete Massnahmen abgeleitet werden. Dieses aktuelle Bild schafft auch die Voraussetzung dafür, dass mit einem Vergleich der zukünftigen Ergebnisse gemessen werden kann, wie wirkungsvoll die Massnahmen waren.

Eine Zusammenfassung des Studienberichts, der Studienbericht in voller Länge sowie eine Übersicht der Massnahmen sind zusammen mit weiterführenden Informationen im Internet verfügbar.