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Kurzarbeitsentschädigung: Gesuche für Nachzahlung neu bis 31. Dezember 2022 möglich
Sie können für diesen Zeitraum für Mitarbeitende im Monatslohn einen Ferien- und Feiertagsanteil geltend machen. Entsprechende Gesuche können neu bis am 31. Dezember 2022 via eService auf dem Portal arbeit.swiss eingereicht werden.
Mit der Verschiebung der Eingabefrist für Gesuche vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Dezember 2022 gewährt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) den Betrieben mehr Zeit zur Geltendmachung der Nachforderung von Ferien- und Feiertagsentschädigungen. Sämtliche weiteren Informationen stehen auf der KAE-Unterseite «Nachzahlung» auf dem Portal arbeit.swiss zur Verfügung.
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