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Terrorismusbekämpfung: Anklage eingereicht wegen dschihadistisch motiviertem Messerangriff in Lugano

Der Schweizer Staatsbürgerin wird versuchter Mord (Art. 112 StGB in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 StGB) und der Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen (SR 122, „Al-Qaïda/IS-Gesetz“) vorgeworfen

Im Zusammenhang mit dem Messerangriff vom 24. November 2020 auf zwei Frauen in einem Warenhaus in Lugano hat die Bundesanwaltschaft (BA) gegen eine 29-jährige Schweizer Staatsbürgerin mit Wohnsitz im Kanton Tessin Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Der Beschuldigten wird hauptsächlich versuchter Mord und der Verstoss gegen das Al-Qaïda/IS-Gesetz zur Last gelegt. Die BA wirft ihr vor, mit dem Ziel gehandelt zu haben, ihre Opfer zu töten und einen terroristischen Akt im Namen des IS zu begehen.

Die Beschuldigte handelte gemäss Anklage vorsätzlich und mit besonderer Skrupellosigkeit. So attackierte sie ihre zufällig ausgesuchten Opfer brutal mit einem Messer mit dem Ziel, diese zu töten und damit im Namen des “Islamischen Staates” (IS) Terror in der Bevölkerung zu verbreiten, eine breite Medienberichterstattung auszulösen und dadurch die Ideologie des IS zu propagieren. Eines der beiden Opfer wurde durch den Angriff am Hals schwer verletzt. Dem zweiten Opfer gelang es schliesslich, die Beschuldigte zusammen mit anderen am Tatort anwesenden Personen zu überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Der Schweizer Staatsbürgerin wird versuchter Mord (Art. 112 StGB in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 StGB) und der Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen (SR 122, „Al-Qaïda/IS-Gesetz“) vorgeworfen.  Zudem wird sie sich wegen unzulässiger Ausübung der Prostitution (Art. 199 StGB) vor Gericht zu verantworten haben. Sie befand sich ab dem Zeitpunkt ihrer Festnahme am 24. November 2020 in Untersuchungshaft und ist seit August 2021 im vorzeitigen Strafvollzug.

Die ersten dringlichen Massnahmen in diesem Fall wurden durch die Tessiner Behörden durchgeführt. Die BA hat den Fall zeitnah übernommen und die Ermittlungen zusammen mit fedpol fortgesetzt. Dies, weil sie bei dschihadistisch und insofern terroristisch motivierten Straftaten für die Untersuchung zuständig ist. Die BA dankt den Tessiner Behörden für die rasche Durchführung der ersten dringlichen Massnahmen und die gute Zusammenarbeit.

Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Mit Einreichung der Anklageschrift ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.