Themen
Bundesrat will Regeln zum Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln revidieren
Das 2019 vom Parlament angenommene Postulat Stahl 19.3382 beauftragte den Bundesrat, die Möglichkeiten für eine Zulassung des Versandhandels mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu prüfen
Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in der Schweiz grundsätzlich untersagt. Die Kantone können ihn jedoch unter bestimmten Voraussetzungen für Apotheken bewilligen. Die heutige Regelung verlangt, dass der Bestellung immer eine ärztliche Verschreibung beiliegt, unabhängig davon, ob das Arzneimittel verschreibungspflichtig ist oder nicht. Gleichzeitig lässt das HMG unter bestimmten Bedingungen den Online-Einkauf von Arzneimitteln zu.
Das 2019 vom Parlament angenommene Postulat Stahl 19.3382 beauftragte den Bundesrat, die Möglichkeiten für eine Zulassung des Versandhandels mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu prüfen.
Wachsendes Interesse am Online-Handel
In seinem Bericht vertritt der Bundesrat den Standpunkt, dass bei der Abgabe von Arzneimitteln die Patientensicherheit und die Qualität der Arzneimittel jederzeit gewährleistet sein müssen. Er anerkennt jedoch, dass die derzeitigen Bestimmungen des HMG unter Berücksichtigung des aktuellen Kontexts revidiert werden müssen. In den letzten Jahren hat der Online-Handel einen beträchtlichen Aufschwung erlebt, und die Entwicklung neuer digitaler Technologien im Gesundheitsbereich hat eine sicherere Fernbetreuung von Patientinnen und Patienten ermöglicht.
Die Coronavirus-Pandemie hat auch die Frage nach der Liberalisierung des Versandhandels wieder aktuell werden lassen.
Zudem wurde nach dem Inkrafttreten des revidierten HMG im Jahr 2019 die Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an stationären Verkaufsstellen erleichtert. Diese Arzneimittel sind nun auch in Drogerien und nicht mehr nur in Apotheken erhältlich. Folglich möchte der Bundesrat auch die Zulassung des Versandhandels auf Drogerien ausweiten.
Eröffnung der Vernehmlassung für Anfang 2023 geplant
Der Bundesrat plant, bis Anfang 2023 einen Entwurf zur Änderung des HMG vorzulegen. Das Ziel ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, welche die Abgabe von Arzneimitteln unabhängig vom Vertriebskanal – Apotheke oder Drogerie – und von der verwendeten Kommunikationstechnologie ermöglichen, wobei die Patientensicherheit und die Qualität der abgegebenen Produkte während des gesamten Verkaufs- und Lieferprozesses gewährleistet sein müssen.
Weitere aus Themen
E-Diaspora
-
Albanischer Ärzteverband Schweiz startet Mentorenprogramm für Nachwuchsärzte Der Präsident des Albanischen Ärzteverbands der Schweiz, Dr. med. Mentor Bilali, hat konkrete Pläne, den Verband...
-
Die Helvetier empfangen die Dardaner in Bern
-
Shasime Osmani tritt als albanische und migrantische Stimme für die SP im Berner Stadtrat an
-
Fotoausstellung “Realities of War: Kosova’s Quest for Liberation”
-
Die Diplomatische Kunst von Shuk Orani: Eine strategische kulturelle Initiative in der internationalen Diplomatie
Leben in der Schweiz
-
UN Tourism zeichnet Romoos und Splügen als «Beste Tourismusdörfer» aus Damit kann sich der Schweizer Tourismus bereits über insgesamt 9 Dörfer mit diesem Label erfreuen...
-
Albanischer Ärzteverband Schweiz startet Mentorenprogramm für Nachwuchsärzte
-
25 Jahre SWISSCOY: Jahresrapport Kompetenzzentrum SWISSINT
-
Die Schweiz lanciert ein Projekt zur Senkung der Mütter- und Kindersterblichkeit in der DRK
-
Shasime Osmani tritt als albanische und migrantische Stimme für die SP im Berner Stadtrat an