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Strategische Ziele für die Swisscom AG von 2022 bis 2025 verabschiedet

Es ist wichtig, dass die Swisscom eine zukunftsgerichtete Netzinfrastruktur baut. Gleichzeitig dürfen aber die Stabilität und die Verfügbarkeit nicht zu kurz kommen

Der Bundesrat hat am 24. November 2021 die strategischen Ziele für die Swisscom AG für die Jahre 2022 bis 2025 festgelegt. Da sich die strategische Steuerung der Swisscom in der Vergangenheit bewährt hat, nahm der Bundesrat keine grundlegende Neuausrichtung vor. Er rückt jedoch die Zuverlässigkeit der Netzinfrastruktur stärker in den Vordergrund und hat auf Empfehlung der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen auch die Erreichbarkeit von Notrufnummern in den strategischen Zielen aufgenommen.

Der Bundesrat legt für jeweils vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Hauptaktionär erreichen will. Er verpflichtet sich damit gegenüber dem Unternehmen, der Öffentlichkeit und den Minderheitsaktionären zu einem transparenten, voraussehbaren Verhalten. Vor der Verabschiedung der strategischen Ziele konsultiert der Bundesrat jeweils die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen der eidgenössischen Räte.

Die Swisscom wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt und ist wettbewerbsfähig. Sie treibt den landesweiten Ausbau einer modernen, leistungsfähigen und sicheren Telekommunikationsinfrastruktur voran und sorgt für eine flächendeckende Grundversorgung ohne Abgeltung der öffentlichen Hand. Das Unternehmen ist finanziell gesund und schüttet eine attraktive Dividende aus. Für seine rund 16’000 Angestellten in der Schweiz ist Swisscom ein fortschrittlicher und beliebter Arbeitgeber. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat keine grundlegende Neuausrichtung der strategischen vorgenommen, sondern die Ziele inhaltlich nur punktuell angepasst.

Es ist wichtig, dass die Swisscom eine zukunftsgerichtete Netzinfrastruktur baut. Gleichzeitig dürfen aber die Stabilität und die Verfügbarkeit nicht zu kurz kommen. Als Folge der Netzausfälle gibt der Bundesrat in den strategischen Zielen der Zuverlässigkeit mehr Gewicht. Auf Empfehlung der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen nimmt der Bundesrat zudem die Erreichbarkeit von Notrufnummern in den strategischen Zielen auf. Swisscom nimmt diesbezüglich eine wichtige Aufgabe war, gemeinsam mit anderen Fernmeldedienstanbietern sowie Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS).

Zusätzlich hat der Bundesrat seine Erwartungen präzisiert, demnach Swisscom einen wesentlichen Beitrag zur landesweiten Erschliessung leistet und bei ihrer Organisation den Anliegen der Regionen Rechnung trägt, sofern dies betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.

Seit 1. Januar 2021 gelten die neuen Geschlechterrichtwerte für grosse börsenkotierte Unternehmen. Der Bundesrat bringt in den strategischen Zielen neu seine Erwartung zum Ausdruck, dass die Swisscom nach Ablauf der Frist eine Vorbildfunktion einnimmt.

Der Bundesrat legt wie bisher in den strategischen Zielen eine Obergrenze für die Verschuldung fest im Verhältnis zu Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA).  Die Swisscom erstellt ihre Konzernrechnung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Die bisher zulässige Verschuldungsobergrenze von 2,1 x EBITDA wurde anhand der im Jahr 2017 geltenden Rechnungslegungsvorschriften festgelegt. Per 1. Januar 2019 wurden die Standards für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen angepasst (IFRS 16). Insbesondere müssen seither die Leasingverbindlichkeiten als Verbindlichkeit ausgewiesen werden. Neu wird in der verwendeten Definition der Nettoverschuldung dieser Standard berücksichtigt, was zu einer Erhöhung des Zielwerts um 0,3 auf 2,4 x EBITDA führt.

Die Swisscom AG ist eine an der Schweizer Börse kotierte Aktiengesellschaft. Die schweizerische Eidgenossenschaft ist gesetzlich verpflichtet, die Mehrheit der Anteile zu halten. Gegenwärtig beträgt der Anteil des Bundes am Aktienkapital von Swisscom 51%.