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Der Menschenrechtsrat anerkennt das Recht auf eine gesunde Umwelt

Der Rat nahm dieses Jahr drei Initiativen der Schweiz und ihrer Partnerländer an: In einer Resolution anerkennt der Rat das Recht auf eine gesunde Umwelt

Der Menschenrechtsrat beendet am 11. Oktober 2021 nach mehr als vierwöchigen, intensiven Verhandlungen in Genf seine 48. Session. Der Rat nahm dieses Jahr drei Initiativen der Schweiz und ihrer Partnerländer an: In einer Resolution anerkennt der Rat das Recht auf eine gesunde Umwelt. Die zweite Initiative thematisiert die Todesstrafe und setzt einen Akzent auf die fehlende Transparenz in deren Anwendung. Die dritte Resolution fokussiert auf die Bekämpfung und Prävention von Kinder-, Früh- und Zwangsheiraten in Krisenzeiten.

Die Schweiz brachte an der 48. Session des Menschenrechtsrats erfolgreich drei Initiativen ein. Zusammen mit Costa Rica, Marokko, den Malediven und Slowenien legte die Schweiz eine Resolution zur Anerkennung eines eigenständigen Menschenrechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt vor. Mit diesem wichtigen politischen Signal reagiert die Staatengemeinschaft auf die zunehmenden Beeinträchtigungen der Rechte u.a. auf Gesundheit, Wasser und Nahrung durch Umweltprobleme.

Die zweite Initiative zur Todesstrafe präsentiert die Schweiz zweijährlich zusammen mit Belgien, Costa Rica, Frankreich, Mexiko, Moldawien und der Mongolei. Das Hauptthema der diesjährigen Resolution war die fehlende Transparenz bei der Anwendung der Todesstrafe. Die Resolution leistet damit einen Beitrag dazu, dass der Anwendungsbereich und der Einsatz der Todesstrafe weltweit kontinuierlich verringert wird. Gemeinsam mit einer überregionalen Staatengruppe von elf Ländern reichte die Schweiz zudem eine Resolution zur Bekämpfung der Kinder-, Früh- und Zwangsheiraten in Zeiten von Krisen, inklusive Covid-19, ein. Die Schweiz setzte sich insbesondere für eine starke Sprache zum Recht auf Gesundheit, zu voller und wirksamer Partizipation von Frauen an Entscheidungsprozessen, zur Rolle der Zivilgesellschaft und zur Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen ein.

Bei einer Resolution zum Recht auf Privatsphärenschutz im digitalen Zeitalter engagierte sich die Schweiz gemeinsam mit anderen Staaten für einen starken Schutz der Menschenrechte beim Einsatz neuer Technologien, insbesondere bei der Nutzung künstlicher Intelligenz.

Die Menschrechtssituation in verschiedenen Ländern

Neben den thematischen Prioritäten fokussierte die Schweiz auch auf die Situation der Menschenrechte in verschiedenen Ländern. So äusserte sie sich in einer Erklärung besorgt über die Situation in Afghanistan und forderte alle Parteien dazu auf, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu respektieren. Die Schweiz unterstützte die von der EU eingebrachte Resolution, die eine/n Expert/in zur Untersuchung der Situation in Afghanistan mandatiert. Ausserdem machte sich die Schweiz in Resolutionsverhandlungen für die Verlängerung des Mandats der Untersuchungsmission zu Libyen stark. Die Schweiz bedauert, dass der Menschenrechtsrat die Resolution zur Mandatserneuerung der Expert/innengruppe zu Jemen abgelehnt hat.

Im Dialog mit Expertinnen und Experten der UNO hat sich die Schweiz zur Situation in verschiedenen Ländern, darunter Burundi, Myanmar, Venezuela und Belarus, geäussert. Dabei hat sie zum Schutz der Menschenrechte aufgerufen und sich insbesondere für die Freilassung willkürlich inhaftierter Personen eingesetzt. Die Schweiz hat sich zusammen mit anderen Staaten auch gemeinsamen Erklärungen zu bestimmten Menschenrechtssituationen angeschlossen, so beispielsweise zu Nicaragua, Sudan und Äthiopien.