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Corona-Folgen: Zweites Massnahmenpaket für den öffentlichen Verkehr
Für den Güterverkehr auf der Schiene beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Kredit in der Höhe von 25 Millionen Franken
Die Folgen der Corona-Krise führen weiterhin zu finanziellen Einbussen im öffentlichen Verkehr. Um sie abzufedern, schlägt der Bundesrat wie 2020 vor, die höheren Defizite im Regionalen Personenverkehr abzugelten. Hingegen lehnt er eine finanzielle Unterstützung des Bundes für den Ortsverkehr und für touristische öV-Angebote ab, da dies gemäss Gesetz Aufgabe von Kantonen und Gemeinden ist. Das hat er an seiner Sitzung vom 11. August 2021 beschlossen. Für den Güterverkehr auf der Schiene beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Kredit in der Höhe von 25 Millionen Franken.
Das vom Bundesrat vorgeschlagene zweite Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs ergänzt die vom Parlament im Herbst 2020 im Rahmen des ersten Pakets beschlossen Unterstützungsgelder. Der Bundesrat erfüllt damit Motionen aus dem Parlament.
Gemäss der nun in die Vernehmlassung gegebenen Vorlage übernehmen Bund und Kantone im Regionalen Personenverkehr (RPV) auch für dieses Jahr die Defizite 2021 des bestellten Angebots. Dies weil die Einnahmen der Transportunternehmen aufgrund der coronabedingten Einschränkungen nach 2020 auch 2021 tiefer ausfallen als geplant. Bund und Kantone sollen daher das Defizit 2021 – wie 2020 – nachträglich durch einen zusätzlichen einmaligen Beitrag decken. Die Transportunternehmen müssen sich ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechend aber ebenfalls an den Kosten beteiligen. Der Bundesrat schlägt zudem eine Unterstützung für den Güterverkehr auf der Schiene vor, indem vor allem im Binnengüterverkehr Ertragsausfälle ausgeglichen werden.
Verzichten will der Bundesrat hingegen auf eine bundesseitige finanzielle Unterstützung des Ortsverkehrs und des touristischen Verkehrs. Dafür sind laut Gesetz die Kantone, Gemeinden und allenfalls weitere öffentliche Körperschaften zuständig. Aufgrund der Erfahrungen aus dem letzten Jahr und der groben Abschätzungen über das voraussichtliche Ausmass der finanziellen Folgen der Corona-Krise auf diese beiden Bereiche sieht der Bundesrat keinen Anlass, von diesen Regeln abzuweichen.
Für den Fall, dass das Parlament eine Ausnahme beschliessen möchte, zeigt der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage zum zweiten Massnahmenpaket einen Weg dafür auf. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Parlament eine Ausnahme beschlossen und den Orts- und touristischen Verkehr mit Bundesgeldern unterstützt.
Die Finanzierung der Unterstützungsmassnahmen ist bundesseitig mehrheitlich bereits gesichert. Für den Güterverkehr beantragt der Bundesrat einen zusätzlichen Kredit in der Höhe von 25 Millionen Franken.
Nicht Teil des Massnahmenpakets ist eine allfällige Unterstützung des Fernverkehrs der SBB. Aufgrund der Dringlichkeit wird die Vernehmlassung zum zweiten Massnahmenpaket in einem verkürzten Verfahren durchgeführt. Ziel ist, dass das Parlament bereits in der Wintersession das Geschäft beraten kann.
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