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Ambulant vor stationär: Ziele erreicht

Seit Januar 2019 werden bei sechs Gruppen von Eingriffen die Kosten nur noch bei ambulanter Durchführung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet

2019 wurde das Ziel einer Verlagerung von sechs Gruppen von operativen Eingriffen vom stationären in den ambulanten Sektor erreicht. Der damalige Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) hat zu einem Rückgang der stationär durchgeführten Operationen geführt. Zudem wurde bei diesen sechs Gruppen von Eingriffen eine Abnahme der Gesamtkosten festgestellt. Dies das Fazit aus dem Monitoring, das das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) durchgeführt hat.

Seit Januar 2019 werden bei sechs Gruppen von Eingriffen die Kosten nur noch bei ambulanter Durchführung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Begründete Fälle sind von dieser Regelung ausgenommen. Das EDI war davon ausgegangen, dass eine ambulante Operation in medizinisch indizierten Fällen patientengerechter ist und weniger Ressourcen beansprucht. Mehrere Kantone hatten bereits zuvor eigene Listen eingeführt. Diese gehen teilweise über die sechs Gruppen der Eingriffe hinaus, die auf Bundesebene beschlossen wurden. Der Entscheid des EDI hatte ebenfalls zum Ziel, bei diesen Eingriffen eine einheitliche Regelung für alle Versicherten in der Schweiz zu schaffen.

Im Auftrag des BAG hat das Obsan ein Monitoring durchgeführt. Dieses zeigt, dass die Rate der stationär vorgenommenen Eingriffe, d. h. die Zahl der Operationen im Vergleich zur Bevölkerung, seit 2019 stärker rückläufig ist als in den Vorjahren. Je nach Gruppe der Eingriffe ist dieser Rückgang unterschiedlich ausgeprägt: Er liegt zwischen -17 Prozent bei Kniearthroskopien und -48 Prozent bei Eingriffen an den Hämorrhoiden. Entsprechend hat sich die Rate der ambulant durchgeführten Operationen in den meisten Fällen erhöht.

Rückgang der Kosten

Das Monitoring zeigt auch, dass die Gesamteingriffsraten, d. h. das Verhältnis der Anzahl Interventionen zur Bevölkerung, 2019 nicht stärker abnehmen, als schon in den Vorjahren. Die Gesamtkosten für die untersuchten Eingriffe sind entsprechend leicht zurückgegangen.

Die Liste der sechs Gruppen der Eingriffe befindet sich in Anhang 1a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Alle statistischen Daten zum Monitoring können auf der Website des Obsan abgerufen werden.