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Immissionsgrenzwerte für Feinstaub zum Schutz der Gesundheit

Immissionsgrenzwerte sind ein geeignetes Instrument, um den Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub sicherzustellen. Sie sind ein wichtiger Teil einer zielgerichteten, erfolgreichen Luftreinhalte-Politik und einer klaren Kommunikation

Die Luft, die wir atmen enthält Feinstaub aus Ver­kehr, Industrie, Gewerbebetrieben, Haushalt, Feuerungsanlagen, Bauprodukten sowie Tabakrauch. Feinstaub kann Asthma, chronischen Husten, Bronchitis oder andere Erkrankungen der Atemwege sowie der Lunge einschliesslich Lungenkrebs hervorrufen. Deshalb wird Feinstaub von der WHO-Agentur für Krebsforschung IARC seit 2013 als krebserregend eingestuft.

Feinstaub wird in der Schweiz mit wissenschaftlich fundierten Immissionsgrenzwerten reguliert, bei anderen krebserregenden Stoffen hingegen wird das Minimierungsprinzip angewandt, wobei von einem «akzeptierten Risiko» von einem Todesfall pro 1 Million Einwohner ausgegangen wird.

Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene EKL hat in ihrem heute veröffentlichten Bericht «Immissionsgrenzwerte und akzeptierte Risiken: Zwei lufthygienische Konzepte für Feinstaub und Lungenkrebs im Vergleich» die beiden lufthygienischen Ansätze am Beispiel von Lungenkrebs verglichen und bewertet.

Die EKL kommt zum Schluss, dass die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub dem Konzept des «akzeptierten Risikos» für die Luftreinhaltepolitik überlegen sind. Die Immissionsgrenzwerte stellen ein pragmatisches, transparentes und effizientes Instrument für die wirkungsorientierte, erfolgreiche Luftreinhaltung dar. Die EKL empfiehlt, Feinstaub weiterhin durch Immissionsgrenzwerte zu beurteilen und diese bei Bedarf anzupassen. Sie verfolgt den Stand des Wissens über Auswirkungen aufmerksam und wird, falls erforderlich, zu gegebener Zeit Anpassungen der Immissionsgrenzwerte vorschlagen.