Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und danach in die Schweiz einreisen, müssen in Quarantäne.
Die betroffenen Staaten und Gebiete sind auf einer Liste definiert.Diese Liste wird aufgrund der epidemiologischen Lage regelmässig aktualisiert.
Entscheidend für die Quarantänepflicht ist die Liste, welche beim Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz gültig ist.
Prüfen Sie die Liste, welche bei Ihrer Einreise gültig ist: Haben Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise in einem der aufgeführten Staaten oder Gebiete aufgehalten? Wenn ja, sind Sie gesetzlich verpflichtet, in Quarantäne zu gehen und Ihre Einreise den kantonalen Behörden zu melden. Folgen Sie den Anweisungen unter Vorgehen nach der Einreise.
Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Weitere Ausnahmen sind in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs unter Artikel 4 geregelt.
Ein negatives Testergebnis hebt weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Denn ein negatives Testergebnis schliesst eine Infektion mit dem neuen Coronavirus nicht aus.
Die biologische Erklärung dazu finden Sie auf der Seite Häufige Fragen und Antworten (FAQ).