Themen

Kontaktdaten von Flugreisenden aus Corona-Risikogebieten

Die Kantone sollen rasch kontrollieren können, ob Rückreisende aus Covid-19-Risikogebieten die Quarantänepflicht einhalten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich haben eine Vereinbarung zur Kooperation beim Kontaktdatenmanagement von Flugreisenden am Flughafen Zürich-Kloten abgeschlossen.

Die Flughafenpolizei beschafft sich direkt bei den Fluggesellschaften, die den Flughafen Zürich-Kloten anfliegen, oder bei deren Handling Agents die Kontaktkarten (Passenger Locator Forms) aller Passagiere, die aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko in die Schweiz einreisen. Sie leitet die Daten unverzüglich und unter Wahrung der Datensicherheit an jene Kantone, in denen sich der Wohn- oder Aufenthaltsort der einreisenden Person befindet, sowie ans BAG weiter. Danach werden die Daten gelöscht.

Das Vorgehen ist datenschutzkonform: Grundlage für die Datenbearbeitung und den Datenaustausch zwischen Bund und Kanton sind die Artikel 58 und 59 des Epidemiengesetzes. Das BAG beteiligt sich an den Kosten, die dem Kanton Zürich für seine Leistungen entstehen. Die Vereinbarung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020.

Im Bereich des Epidemienrechts wird dem Grundsatz der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen ein hoher Stellenwert eingeräumt. So sieht Artikel 103 der Epidemienverordnung vor, dass die kantonalen und die eidgenössischen Vollzugsbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zusammenarbeiten sollen, insbesondere in den Bereichen der Vorbereitung, der Information, der Erkennung und Überwachung von Krankheiten, der Massnahmen im internationalen Personenverkehr und der internationalen Zusammenarbeit.

admin.ch