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Sensibilisierungskampagne gegen Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung
Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2019 insgesamt 99 Verstösse im Bereich des Menschenhandels registriert

Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung ist in der Schweiz strafrechtlich verboten. Wer Menschen anwirbt oder mit Menschen handelt, um sie für bestimmte Arbeiten auszubeuten, macht sich strafbar. Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2019 insgesamt 99 Verstösse im Bereich des Menschenhandels registriert. Dabei wurde nicht zwischen verschiedenen Formen der Ausbeutung unterschieden: Arbeitsausbeutung, sexuelle Ausbeutung und Ausbeutung zwecks Organentnahme.
Das SECO setzt sich dafür ein, die Arbeitsinspektoren/-innen und Arbeitsmarktinspektoren/-innen für dieses Thema zu sensibilisieren. Dank ihrer Inspektionstätigkeit haben diese Akteure einen vertieften Einblick in die Unternehmen. Deshalb spielen sie beim Erkennen möglicher Opfer und bei der Bekämpfung des Menschenhandels zwecks Arbeitsausbeutung eine wichtige Rolle. Die Schweiz ist internationale Verpflichtungen eingegangen, gemäss denen sie Massnahmen gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel ergreifen muss. Der «Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel» bietet einen kohärenten Rahmen für das Vorgehen des Bundes in diesem Bereich und sieht Massnahmen zur Sensibilisierung der Arbeitsinspektoren/-innen vor.
Die von der Direktion für Arbeit des SECO lancierte Kampagne beginnt am 20. Juli 2020 mit der Veröffentlichung einer Informationsbroschüre, die auch praktische Tools enthält.
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