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Abstimmungsvorlagen für den 29. November 2020

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 entschieden, dass am 29. November 2020 über zwei eidgenössische Vorlagen abgestimmt werden soll: die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» und die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten».

Der Bundesrat hat beschlossen, die folgenden Vorlagen am 29. November 2020 zur Abstimmung zu bringen:

– Volksinitiative vom 10. Oktober 2016 «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»;

– Volksinitiative vom 21. Juni 2018 «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten».

Der Bundesrat hat zudem das Kreisschreiben an die Kantonsregierungen betreffend die Abstimmung vom 27. September 2020 verabschiedet. Im Hinblick auf die ordnungsgemässe Durchführung der Abstimmung sind angesichts der epidemiologischen Lage zurzeit keine spezifischen Massnahmen des Bundes erforderlich. Sollte sich die Lage wesentlich verschlechtern, könnten Massnahmen – z.B. betreffend die Stimmabgabe und die Auszählung der Stimmen – zu einem späteren Zeitpunkt nötig werden. Der Bundesrat hatte die Bundeskanzlei beauftragt, entsprechende Massnahmen mit den Kantonen zu prüfen.