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Bund und Kantone sagen Nein zur Begrenzungsinitiative

Ein Ja zur Begrenzungsinitiative bedeute nichts weniger als das Ende des bewährten bilateralen Wegs und berge das Risiko eines vertragslosen Zustands, führte Bundesrätin Keller-Sutter aus

Mai 2020 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Volksinitiative “Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)” ab. Die Initiative verlangt, dass der Bundesrat das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU kündigt – falls es nicht gelingen sollte, das Abkommen einvernehmlich mit der EU ausser Kraft zu setzen. Damit nimmt die Initiative den Wegfall der Bilateralen I in Kauf und setzt den Wohlstand der Schweiz aufs Spiel. An der Medienkonferenz vom 11. Februar 2020 bekräftigten Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, der St. Galler Regierungsrat Benedikt Würth, die Haltung von Bund und Kantonen.

Der Schweiz ist es gelungen, in Europa einen eigenständigen Weg zu gehen und mit der EU speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Verträge (Bilaterale I) abzuschliessen, sagte die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Bundesrätin Keller-Sutter, am Dienstag vor den Medien. Von den guten Beziehungen zu ihrem wichtigsten Handelspartner profitiert die Schweiz in vielfältiger Weise. Die sieben Abkommen der Bilateralen I sichern in wichtigen Wirtschaftssektoren einen weitgehend diskriminierungsfreien Zugang der Schweizer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt. Die Schweizer Volkswirtschaft ist auch deshalb international hervorragend aufgestellt und die Arbeitslosigkeit so tief wie seit 20 Jahren nicht mehr.

Bilateraler Weg in Gefahr
Ein Ja zur Begrenzungsinitiative bedeute nichts weniger als das Ende des bewährten bilateralen Wegs und berge das Risiko eines vertragslosen Zustands, führte Bundesrätin Keller-Sutter aus. Kommt es zu einer einseitigen Kündigung des FZA, fielen aufgrund der “Guillotine-Klausel” alle anderen sechs Abkommen der Bilateralen I automatisch weg. Die Initiative sehe zwar eine Verhandlungsfrist von 12 Monaten vor, um das FZA in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen. Ein Erfolg ist jedoch unrealistisch. Denn für die EU ist das FZA eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Binnenmarkt. Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative hat gezeigt, dass die EU nicht bereit ist, davon abzurücken.

Zusätzlich besteht das Risiko, dass die EU neben den Bilateralen I weitere Abkommen mit der Schweiz in Frage stellt, wie zum Beispiel die Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen. Das hätte schmerzhafte Folgen – in erster Linie für die Sicherheit, das Asylwesen, aber auch für den Grenzverkehr oder die Reisefreiheit.

Kontrollierte Zuwanderung
Der Bundesrat möchte nur so viel Zuwanderung wie nötig. Er unterstützt und fördert deshalb gezielt das inländische Arbeitskräftepotenzial mit verschiedenen Massnahmen. Im Mai 2019 hat er in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern Massnahmen beschlossen, mit denen die Chancen insbesondere von älteren Personen auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden, zum Beispiel mit Job-Coaching oder gezielter Aus- und Weiterbildung. Zudem hat der Bundesrat dem Parlament vorgeschlagen, ausgesteuerten Arbeitslosen über 60 Jahre, die lange gearbeitet und wenig Vermögen haben, bis zur Pensionierung eine existenzsichernde Überbrückungsleistung zu gewähren. Heute schon können sich Stellensuchende dank der Stellenmeldepflicht in Berufen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit mit einem zeitlichen Vorsprung auf freie Stellen bewerben.

Bilaterale Abkommen wichtig für Kantone
Regierungsrat Benedikt Würth, Vorsteher des Finanzdepartements des Kantons St. Gallen, sprach sich in seiner Funktion als Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) auch im Namen der Kantone für ein Nein am 17. Mai 2020 aus. Am Beispiel seines Heimatkantons St. Gallen schilderte er exemplarisch die negativen Konsequenzen eines Wegfalls der Bilateralen Verträge für das Gewerbe: Rund 90 Prozent der im St. Galler Rheintal hergestellten Industriegüter würden exportiert. Der diskriminierungsfreie Zugang zum wichtigsten Absatzmarkt der Schweizer Wirtschaft sei deshalb matchentscheidend, so Würth.

Bei einem Wegfall des Abkommens über die technischen Handelshemmnisse – Teil der Bilateralen I – würden sich die Kosten für Exportgüter verteuern. Die bereits heute tiefen Margen von Industrieunternehmen würden zusätzlich unter Druck geraten und Investitionen in das lokale Gewerbe abnehmen. Als Folge wären auch Arbeitsplätze gefährdet, betonte der St. Galler Regierungsrat. Er wies zudem auf den schon heute bestehenden Fachkräftemangel im Kanton St. Gallen hin und führte aus, dass 80 Prozent der personalsuchenden Industrie- und Gewerbebetriebe Mühe haben, passende Arbeitskräfte zu finden.