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Die Schweiz ist auch italienisch und rätoromanisch: Hindernis oder Chance?
Die Schweiz anerkennt die italienische und die rätoromanische Sprachgemeinschaft als nationale Minderheiten im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten
Welchen Platz haben das Italienische und das Rätoromanische in der Schweiz? Dieser Frage ist eine von der Direktion für Völkerrecht (DV) und dem Bundesamt für Kultur (BAK) gemeinsam organisierte Tagung nachgegangen. Dabei wurde auch über die Verpflichtungen diskutiert, die die Schweiz mit ihrem Beitritt zum Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten und zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen eingegangen ist. Die Tagung wurde von BAK-Direktorin Isabelle Chassot eröffnet. Die Schlussansprache hielt Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
Die Schweiz anerkennt die italienische und die rätoromanische Sprachgemeinschaft als nationale Minderheiten im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten. Italienisch und Rätoromanisch sind in der Schweiz zudem durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützt. Beide Sprachen stehen aber trotz der Schutz- und Fördermassnahmen des Bundes und der betroffenen Kantone unter Druck. In einer sich wandelnden Gesellschaft müssen Mittel und Wege gefunden werden, um diese Minderheitensprachen zu bewahren, auch ausserhalb ihres angestammten Gebiets.
An der Tagung nahmen Expertinnen und Experten der Schweiz und des Europarats sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft teil. Sie diskutierten über die jüngsten Schlussfolgerungen des Europarats zur Anwendung der beiden internationalen Übereinkommen durch die Schweiz. BAK-Direktorin Isabelle Chassot erläuterte die in der Kulturbotschaft 2021–2024 vorgesehenen Massnahmen zum Schutz und zur Förderung des Italienischen und des Rätoromanischen. Zudem stellte sie bewährte Praktiken aus den Bereichen Unterricht und Medien vor. «Es gibt noch viel zu tun, wenn wir den immensen Vorteil, den das friedliche Miteinander von vier Kulturen und Landessprachen in der Schweiz darstellt, auch wirklich nutzen wollen. Wir dürfen nicht nur am 1. August davon reden, sondern müssen jeden Tag etwas dafür tun», sagte Bundesrat Ignazio Cassis in seiner Schlussrede.
Die 1992 verabschiedete Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurde 1997 von der Schweiz ratifiziert. Ihr Hauptzweck ist der Schutz und die Förderung der sprachlichen Vielfalt als eines der wertvollsten Elemente des europäischen Kulturlebens. Das Rahmenübereinkommen von 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten ist das einzige rechtlich bindende multilaterale Instrument zum Schutz nationaler Minderheiten. Das 1998 von der Schweiz ratifizierte Übereinkommen hat zum Ziel, das Bestehen nationaler Minderheiten im jeweiligen Hoheitsgebiet zu schützen und die vollständige und tatsächliche Gleichheit der nationalen Minderheiten zu fördern. Die Vertragsparteien verpflichten sich, geeignete Bedingungen zu schaffen, die es den Minderheiten ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln und ihre Identität zu bewahren.
Die Förderung der Mehrsprachigkeit und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften spielt eine tragende Rolle in der Schweizer Sprachenpolitik. Das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Sprachengesetz soll insbesondere den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften verbessern, die individuelle und die institutionelle Mehrsprachigkeit fördern sowie die rätoromanische und die italienische Sprache und Kultur schützen.
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