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Integrationsagenda Schweiz: Start am 1. Mai

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. April 2019 die Verordnungsanpassungen angenommen und die Inkraftsetzung per 1. Mai 2019 der entsprechenden Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Asylverordnung 2 (AsylV 2) beschlossen

Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen sollen sich rascher in die Arbeitswelt integrieren können. Zu diesem Zweck haben sich Bund und Kantone im Frühjahr 2018 auf die gemeinsame Integrationsagenda geeinigt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. April 2019 die Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und die Abgeltung der Kantone für die Zusatzkosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich genehmigt. Er hat die Inkraftsetzung per 1. Mai 2019 beschlossen.

Bereits im Frühjahr 2018 haben Bund und Kantone die Integrationsagenda genehmigt und sich auf ein System zur fairen Abgeltung der Kosten für unbegleitete minderjährige Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich (MNA) geeinigt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. April 2019 die Verordnungsanpassungen angenommen und die Inkraftsetzung per 1. Mai 2019 der entsprechenden Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Asylverordnung 2 (AsylV 2) beschlossen.

Ergebnisse aus der Vernehmlassung

Die Vernehmlassung dauerte von September bis Dezember 2018. Sämtliche Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), die politischen Parteien – mit Ausnahme der SVP – und Dachverbände der Wirtschaft unterstützten die Vorlage. Einzelne Kritikpunkte betrafen Finanzierungsfragen oder die Forderung nach der Einführung eines Monitorings über die Mittelverwendung.

Raschere Integration in Arbeitswelt

Mit der Integrationsagenda wollen Bund und Kantone Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen rascher in die Arbeitswelt integrieren. Rund 70 Prozent dieser Personen im erwerbsfähigen Alter haben das Potenzial, sich nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren und längerfristig für sich und ihre Familien aufzukommen – und damit auch ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe zu reduzieren. Damit dies gelingt, wollen Bund und Kantone die Integrationsmassnahmen verbindlicher gestalten und intensivieren. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die Integrationspauschale an die Kantone von heute 6000 Franken auf neu 18 000 Franken zu erhöhen. Die Kantone erhalten die Möglichkeit, die Integrationspauschale für eine frühzeitige Sprachförderung bei Asylsuchenden einzusetzen. Bund und Kantone wollen zudem Fehlanreize im Finanzierungssystem des Asylbereichs gemeinsam und rasch angehen.

Die Integrationsagenda hält verbindliche Wirkungsziele fest, die durch einen für alle Kantone geltenden Integrationsprozess erreicht werden sollen. Zu diesen Zielsetzungen gehört, dass alle Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene nach drei Jahren über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen. Zudem ist mindestens die Hälfte aller erwachsenen Personen nach sieben Jahren im Arbeitsmarkt integriert. Dieser Integrationsprozess setzt bereits kurz nach der Einreise Asylsuchender ein und sieht konkrete Fördermassnahmen vor. Derzeit entwickelt der Bund gemeinsam mit den Kantonen ein Monitoring, um die Wirkung der Integrationsagenda periodisch zu überprüfen.

Zusätzliche Mittel für unbegleitete minderjährige Personen

Parallel zur Integrationsagenda haben sich Bund und Kantone auf ein System zur fairen Abgeltung der Zusatzkosten für unbegleitete minderjährige Personen aus dem Asylbereich (MNA) geeinigt. Damit soll eine angemessene Unterbringung und Betreuung von MNA im Asyl- und Flüchtlingsbereich sichergestellt werden – eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Integration junger Menschen. Die Kantone erhalten neu 86 statt 50 Franken pro Tag und Person.