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Erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen der 3. Generation: Die EKM zieht Bilanz

Von rund 25 000 jungen Ausländerinnen und Ausländern, die zur dritten Generation gezählt werden, haben im ersten Jahr circa 3000 Personen ein klares Interesse an der Einbürgerung gezeigt, 1065 Gesuche wurden eingereicht und 309 Personen erhielten über diesen Weg die Staatsbürgerschaft

Seit dem 15. Februar 2018 können sich Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben, erleichtert einbürgern lassen. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM hat eine Erhebung in Auftrag gegeben. Der Bericht zieht nach einem Jahr Bilanz: Von rund 25 000 jungen Ausländerinnen und Ausländern, die zur dritten Generation gezählt werden, haben im ersten Jahr circa 3000 Personen ein klares Interesse an der Einbürgerung gezeigt, 1065 Gesuche wurden eingereicht und 309 Personen erhielten über diesen Weg die Staatsbürgerschaft. Der Nachweis, dass ein Elternteil fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben muss, zeigte sich als Stolperstein. Diese Anforderung steht im Widerspruch zur damaligen Einwanderungsrealität der Grosseltern.

Von den 1065 Anträgen entfallen knapp 80% auf Staatsangehörige aus vier Ländern: Italien, Türkei, Kosovo und Spanien. 55% der Gesuche wurden von EU/EFTA-Staatsangehörigen gestellt, bei den Eingebürgerten entfielen 72% auf EU/EFTA-Staatsangehörige.

Zwei Drittel der Einbürgerungsgesuche stammten von Jugendlichen aus sechs Kantonen. Hierbei handelt es sich um Kantone mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Personen ausländischer Staatsangehörigkeit, die die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Die kantonalen Einbürgerungsgesetze von fünf dieser Kantone werden als restriktiv eingestuft. Der Bericht legt nahe, dass mit der erleichterten Einbürgerung einbürgerungswilligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Möglichkeit gegeben wurde, der restriktiven kantonalen Gesetzgebung auszuweichen.

Einwanderungsrealität der Grosseltern steht im Widerspruch zu den Anforderungen

Welche Anforderungen bereiteten den potenziellen Gesuchstellenden die grössten Schwierigkeiten? Der Bericht zeigt auf, dass viele Interessierte nicht nachweisen konnten, dass ein Elternteil fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht hatte. Dies kann auf die damalige Einwanderungsrealität zurückgeführt werden. Viele Grosseltern der dritten Ausländergeneration arbeiteten während Jahren als Saisonniers in der Schweiz. Der Familiennachzug war erst möglich, nachdem die Saisonbewilligung in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt worden war. Folglich zeigt sich auch, dass viele Eltern der Betroffenen als Jugendliche in die Schweiz kamen. Sie besuchten nur noch wenige Jahre die obligatorische Schule, hängten jedoch eine Berufsbildung an. Die Anforderungen zur erleichterten Einbürgerung sind offensichtlich nicht optimal auf diese Einwanderungsgenerationen ausgerichtet. Die EKM empfiehlt aufgrund dieser Erkenntnis, die Berufsbildung bei den Eltern als Nachweis der Integration ebenfalls zu berücksichtigen und die entsprechenden Gesetzesbestimmungen anzupassen.

Aktive Information zur erleichterten Einbürgerung

Der EKM ist es ein grosses Anliegen, das Verfahren transparenter und einfacher zu gestalten und betroffene Personen zu ermutigen, vermehrt von ihrem neuen Recht Gebrauch zu machen. Sie erachtet es daher als wichtig, dass die Gemeinden und Kantone einen aktiven Beitrag bei der Verbreitung der notwendigen Informationen leisten.