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Neustrukturierung des Asylbereichs: Start eines Pilotprojekts in Boudry und Giffers
Das Pilotprojekt wird in zwei Bundesasylzentren (BAZ) mit unterschiedlichen Funktionen in Boudry (NE) und Giffers (FR) durchgeführt.
Im Hinblick auf die neuen beschleunigten Asylverfahren, die 2019 in Kraft treten, führt das SEM in den Bundesasylzentren in Boudry (NE) und Giffers (FR) ein Pilotprojekt durch. Es startet am 2. April 2018 und dauert bis zur offiziellen Umsetzung des neuen Systems. Am 20. Juni 2017 haben der Bund und die Kantone Freiburg und Neuenburg darüber informiert, dass sie in der Westschweiz eine Pilotphase durchführen wollen, entsprechend dem Testbetrieb in Zürich. Damit sollen erstmals Erfahrungen in einer Region gesammelt werden, die mehrere Kantone umfasst. Zudem soll das Pilotprojekt die effiziente Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren unterstützen.
Das Pilotprojekt wird in zwei Bundesasylzentren (BAZ) mit unterschiedlichen Funktionen in Boudry (NE) und Giffers (FR) durchgeführt. Gemäss den Vereinbarungen mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden wird das Zentrum in Boudry mit einer Unterbringungskapazität von 170 Plätzen beschleunigte Verfahren durchführen, während das Zentrum in Giffers mit einer Unterbringungskapazität von 130 Plätzen als BAZ mit Warte- und Ausreisefunktion geführt wird. Im Rahmen dieser Pilotphase werden rund 20 Mitarbeitende des Staatssekretariats für Migration (SEM) sowie Sicherheits- und Betreuungspersonal in diesen Zentren tätig sein. Der Rechtsschutz und die Rückkehrberatung für die Asylsuchenden sind in jeder Verfahrensphase gewährleistet.
Die Pilotphase soll den Akteuren der Gemeinden, der Kantone und des Bundes ermöglichen, in der grössten Schweizer Asylregion eine Zusammenarbeit im Hinblick auf die beschleunigten Verfahren, die 2019 in Kraft treten, zu entwickeln. Die Region Westschweiz umfasst vier BAZ und ein besonderes Zentrum mit insgesamt 1280 Unterbringungsplätzen. Zudem ermöglicht diese Pilotphase den Mitarbeitenden aus der Westschweiz, sich mit dem neuen Verfahren vertraut zu machen.
Das Projekt wird durch das SEM laufend analysiert, und wenn nötig werden betriebliche Anpassungen vorgenommen. Es wird hingegen keine externe Evaluation durchgeführt. Es handelt sich nämlich nicht um eine zweite Testphase, sondern um einen Pilot, wie er im Anschluss an die Testphase in Zürich eingeführt wurde und zurzeit in Betrieb ist.
Standortplanung für die BAZ
Mit der Revision des Asylgesetzes, die an der Volksabstimmung vom Juni 2016 mit 66 Prozent angenommen wurde, sollen die Verfahren beschleunigt werden. Um alle Akteure unter einem Dach zu vereinen, wird der Bund seine Unterbringungskapazität erhöhen. Künftig wird der Bund in sechs Verfahrensregionen je zwei bis vier Bundesasylzentren – davon jeweils eines mit Verfahrensfunktion – mit insgesamt 5000 Unterbringungsplätzen betreiben. Zudem ist eine strategische Reserve von 1000 Plätzen vorzusehen für den Fall, dass die Zahl der Asylgesuche ausserordentlich stark ansteigt. In der Asylregion Westschweiz stehen bisher vier Standorte fest: Giffers (FR), Grand-Saconnex (GE), Boudry (NE) und Les Verrières (NE). Der Standort des vierten Zentrums ist noch zu bestimmen. Bis dies erfolgt ist, wird das Zentrum in Vallorbe weiter geführt.
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