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Stalking wirksam bekämpfen

Eine wirksame Prävention und Bekämpfung von Stalking muss auf verschiedenen Ebenen ansetzen. Dazu gehört, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, die Zusammenarbeit unter den Institutionen zu stärken...

Um Stalking gezielt zu bekämpfen, Opfer besser zu schützen und stalkende Personen konsequent zur Verantwortung zu ziehen, bewähren sich in der Praxis unterschiedliche Massnahmen. So wirkt zum Beispiel die frühzeitige Ermahnung von Stalkenden durch die Polizei. Dies zeigt der Bericht „Stalking bekämpfen: Übersicht über Massnahmen in der Schweiz und im Ausland“, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. Oktober 2017 gutgeheissen hat. Der Bundesrat empfiehlt, wirksame Ansätze in den verschiedenen Regionen weiter zu verbreiten und zu verankern.

Der Bericht zum Postulat Feri (14.4204) stützt sich auf eine vom Forschungsbüro BASS erstellte Studie. Diese enthält erstmalig eine Übersicht über erfolgreiche Massnahmen im Kampf gegen Stalking im In- und Ausland und bietet einen reichen Fundus an innovativen Projekten und erprobten Best Practice-Beispielen. So reicht, wie Erfahrungen in der Schweiz und im Ausland zeigen, etwa eine frühe Zurechtweisung der Stalkenden durch die Polizei in vielen Fällen bereits aus, um das Stalking zu stoppen. Bei der Unterstützung von Stalking-Opfern hat sich ein einfacher Zugang zu Beratungsstellen bewährt, welche die Betroffenen spezifisch beraten und begleiten.

Eine wirksame Prävention und Bekämpfung von Stalking muss auf verschiedenen Ebenen ansetzen. Dazu gehört, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, die Zusammenarbeit unter den Institutionen zu stärken, die Opfer einschliesslich der mitbetroffenen Kinder gut zu beraten, die Täter und Täterinnen zur Verantwortung zu ziehen sowie die Fachleute und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.

Die Prävention und Bekämpfung von Stalking fällt hauptsächlich in den Kompetenzbereich der Kantone. Für den Bundesrat haben sich die Ansätze auf kantonaler Ebene in der Praxis weitgehend bewährt und sollten daher über die punktuelle Anwendung hinaus in den verschiedenen Regionen weiter verbreitet und verankert werden. Der Bund unterstützt die Kantone mit gesetzgeberischen Massnahmen sowie mit Koordinations- und Informationsaufgaben.

Stalking-Opfer leiden psychisch und physisch darunter, dass sie wiederholt belästigt, verfolgt, in Angst versetzt oder gar tätlich angegriffen werden. Stalking kann alle treffen, Frauen und Männer, unabhängig von Alter und sozialer Schicht. In der Regel kennen sich Tatpersonen und Opfer, bei bis zur Hälfte der Fälle handelt es sich um den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin. Der Bundesrat geht davon aus, dass Stalking in der Schweiz ein verbreitetes Problem ist – mit beträchtlichen Folgen, nicht nur für die direkt Betroffenen, sondern für die Gesellschaft als Ganzes.


Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) organisiert am 14. November 2017 eine nationale Fachkonferenz zu Stalking. Die Konferenz wird über die aktuellsten Erkenntnisse aus Forschung und Praxis, über Beratungs- und Unterstützungs-möglichkeiten für Opfer, Massnahmen gegen Stalkende sowie die rechtlichen Möglichkeiten in der Schweiz informieren.