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Neuer Schutzstatus mit Bleibeperspektive soll «vorläufige Aufnahme» ersetzen

Die Eidgenössische Migrationskommission EKM betont die Wichtigkeit, die unbefriedigende Ersatzmassnahme der vorläufigen Aufnahme durch einen neuen Schutzstatus zu ersetzen. Daher begrüsst sie das Bestreben des Bundesrates, Alternativen zur vorläufigen Aufnahme aufzuzeigen. Der Bericht des Bundesrates «Vorläufige Aufnahme und Schutzbedürftigkeit: Analyse und Handlungsoptionen» präsentiert drei Varianten. Die EKM bevorzugt die zweite Handlungsoption mit der Schaffung eines neuen Status. Dieser neue Status müsste jedoch die «Vorläufigkeit» zeitlich klar begrenzen.

Ausgehend von der Studie, die Roger Zetter im Auftrag der Eidgenössischen Migrationskommission EKM zum Thema «Schutz» erstellt hat, empfahl die Kommission im Jahr 2014, die Ersatzmassnahme der vorläufigen Aufnahme abzuschaffen und durch einen «komplementären Schutzstatus» zu ersetzen. Die Studie zeigt auf, dass die Zahl jener Personen, die von ihrem Wohnort vertrieben wurden, die aber nicht Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention sind, in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Die grosse Mehrheit der Personen, die eine vorläufige Aufnahme erhalten haben, bleibt langfristig in der Schweiz. Gleichzeitig belegen mehrere Untersuchungen, dass die vorläufige Aufnahme die Integration in den Arbeitsmarkt wie auch in die Gesellschaft massiv erschwert. Um den Schutzbedürfnissen dieser Vertriebenen besser gerecht zu werden und die Integration zu erleichtern, ist daher eine Alternative erforderlich, welche die bisherigen Hindernisse abbaut und dafür sorgt, dass die Betroffenen eine sinnvolle Perspektive entwickeln können.

Neuer Schutzstatus mit Bleibeperspektive

Die EKM unterstützt die zweite Handlungsoption mit der Schaffung eines neuen Schutzstatus (z.B. Status A), auch wenn dieser vom Bundesrat vorgeschlagene Verbesserungsvorschlag nicht mit dem Konzept des «komplementären Schutzstatus» der EKM deckungsgleich ist. Die zweite Variante beinhaltet einen positiven Schutzstatus, ohne den Adressatenkreis wie in der ersten Variante einzuschränken. Diese Handlungsoption müsste aber zwingend die «Vorläufigkeit» zeitlich beschränken, beispielsweise auf sechs Jahre, damit es den Betroffenen möglich ist, ihre Zukunft zu planen. Es besteht sonst das Risiko, dass prekäre Verhältnisse über Generationen hinweg etabliert werden. Zudem müssten Personen aus dieser Gruppe anerkannten Flüchtlingen in der Integrationspolitik gleichgestellt werden.