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Asylstatistik August 2016

Im August wurden in der Schweiz 2443 Asylgesuche eingereicht, 34 weniger als im Juli (–1,4 %). Die Zahl neuer Gesuche liegt damit auch deutlich unter dem Wert der gleichen Periode des Vorjahres (−37,3 %). Insbesondere die Zahl von Gesuchen eritreischer Migrantinnen und Migranten hat gegenüber 2015 signifikant abgenommen

Der Rückgang der Asylanträge um 37,3 Prozent im Vergleich zum August 2015 ist in erster Linie auf die gesunkene Zahl eritreischer Asylsuchender zurückzuführen (-834). Diese Entwicklung hat mehrere Gründe: Die Zahl der Eritreerinnen und Eritreer, die über das zentrale Mittelmeer Süditalien erreichten, hat sich in den ersten acht Monaten des Jahres im Vergleich zu 2015 halbiert. Zudem stellt im laufenden Jahr rund ein Drittel der Personen aus Eritrea bereits in Italien ein Asylgesuch, deutlich mehr als noch 2015. Ebenso registriert auch Deutschland eine steigende Zahl eritreischer Asylsuchender.

Mit 776 Gesuchen (38 mehr als im Juli) führt Eritrea die Liste der wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden im August weiterhin an, gefolgt von Äthiopien mit 170 Gesuchen (+2), Afghanistan mit 149 Gesuchen (-22), Syrien mit 138 Gesuchen (+21) und Nigeria mit 102 Gesuchen (-44).

Das Staatssekretariat für Migration erledigte im August 2501 Asylgesuche in erster Instanz. Dabei wurden 641 Nichteintretensentscheide auf Grundlage des Dublin-Abkommens gefällt, 425 Personen erhielten Asyl und 558 Personen wurden vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 82 Gesuche zu.

Im August haben 633 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen. Die Schweiz hat bei 1150 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 235 Personen konnten in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 347 Personen ersucht. 40 Personen wurden der Schweiz überstellt.

SEM setzt weitere Vorbereitungsarbeiten im Rahmen der Notfallplanung um

Trotz stabiler Asylgesuchszahlen bereiten sich Bund, Kantone, Städte und Gemeinden weiterhin gemeinsam auf einen möglichen erneuten Anstieg der Asylgesuche vor und haben im April die Eckwerte ihrer Notfallplanung für den Asylbereich festgelegt. Im Rahmen dieser Planung schafft der Bund schweizweit an strategischen Orten in Grenznähe sogenannte Anlaufstellen. Sie werden für die Bewältigung der aktuellen Situation nicht benötigt, jedoch für den Fall eines aussergewöhnlich hohen Zustroms von Asylsuchenden bereitgehalten. Mit den Anlaufstellen kann gewährleistet werden, dass auch bei stark steigenden Asylgesuchszahlen alle ankommenden Personen in der Schweiz registriert und untergebracht sowie einer Sicherheits- und Gesundheitskontrolle unterzogen werden. Würde eine Anlaufstelle in Betrieb genommen, könnten sich Asylsuchende rund 36 Stunden darin aufhalten.

Eine Anlaufstelle des SEM steht seit Anfang Juli im Kanton Schaffhausen bereit, eine zweite wird im Kanton Tessin entstehen. Sie wird einzig der Registrierung und Unterbringung von Asylsuchenden dienen, Personen, die sich irregulär in der Schweiz aufhalten und das Land wieder verlassen müssen, werden nicht der Anlaufstelle zugewiesen. Der Bund wird nun leerstehende Gebäude der SBB in Chiasso für eine allfällige Notlage einrichten und bereitstellen. Das SEM hat mit dem Kanton Tessin und der Gemeinde Chiasso eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach die Räumlichkeiten bis am 31. Oktober 2018 zur Verfügung stehen. Die Vereinbarung kann bei Bedarf und im gegenseitigen Einverständnis verlängert werden.

Die bisher dritte Anlaufstelle entsteht im Kanton Thurgau. Für die Unterbringung der Asylsuchenden während des Registrierungsprozesses steht eine Schutzanlage in Steckborn zur Verfügung. Das SEM hat mit der Gemeinde eine Vereinbarung für ein Jahr abgeschlossen, welche ebenfalls bei Bedarf im gegenseitigen Einverständnis verlängert werden kann.