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Bundesrat beschliesst Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution für die Schweiz

Der Bundesrat hat die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution beschlossen. Diese soll die Menschenrechte in der Schweiz weiter stärken, die Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft und Unternehmen im Menschenrechtsbereich unterstützen und den Austausch zwischen den relevanten Akteuren fördern. Das EJPD und das EDA wurden beauftragt, dem Bundesrat bis Ende Juni 2017 eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten

Die Grund- und Menschenrechte stehen traditionell im Zentrum der Werte der Schweiz. Die Menschenrechte durchdringen einen grossen Teil staatlichen Handelns und spielen auch in anderen Bereichen der Gesellschaft, z.B. in der Wirtschaft, eine zunehmend wichtige Rolle. Angesichts der wachsenden Komplexität menschenrechtlicher Fragestellungen ist es wichtig, problematische menschenrechtliche Entwicklungen, die in der Praxis von Behörden und im Alltag der Menschen von Bedeutung sind, frühzeitig zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren. Dies aber setzt fundiertes Wissen, wissenschaftliche Methodik und praktische Erfahrung voraus.

Vor diesem Hintergrund war der Bundesrat bereits im Jahr 2009 zum Schluss gekommen, dass ein Bedarf an zusätzlichen Dienstleistungen im Bereich der Menschenrechte besteht. Die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution gemäss den Empfehlungen der Vereinten Nationen (sog. Pariser Prinzipien von 1993) hielt er damals jedoch für verfrüht. Stattdessen beschloss er, vorerst ein als fünfjähriges Pilotprojekt konzipiertes Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) zu schaffen. Das Kompetenzzentrum, ein Netzwerk verschiedener Universitäten und weiterer Stellen, nahm seine Tätigkeit im Jahr 2011 auf und wird vom Bund durch den Einkauf von Dienstleistungen (Expertise, Erarbeitung von Studien mit praktischen Empfehlungen, Organisation von Sensibilisierungsveranstaltungen zu aktuellen Themen) jährlich mit einer Million Franken finanziert. Eine Evaluation der bisherigen Aktivitäten und Ergebnisse im Jahr 2015 hat gezeigt, dass ein Bedarf nach den Dienstleistungen des Kompetenzzentrums besteht.

Pilotprojekt weiterentwickeln

Aufgrund der positiven Evaluationsergebnisse des Pilotprojekts hat sich der Bundesrat  heute zur Einrichtung der zukünftigen nationalen Menschenrechtsinstitution im Sinne einer Weiterentwicklung der heute praktizierten Lösung entschieden. Die Einrichtung einer von staatlichen Stellen unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution als multifunktionale Schnittstelle und Kompetenzzentrum bezweckt eine wesentliche Stärkung und Ergänzung der bestehenden Menschenrechtsarchitektur der Schweiz. An der universitären Verankerung der Institution ähnlich dem SKMR soll festgehalten werden. Die Institution soll aktuelle Bedürfnisse im Bereich der Menschenrechte abdecken. Dank einer freien Grundfinanzierung durch den Bund soll sie von sich aus tätig werden und diejenigen Themen behandeln, die sie für die Erfüllung ihres Mandats als relevant erachtet. Sie soll konkrete Empfehlungen an Behörden, die Zivilgesellschaft und den Privatsektor abgeben und eine Plattform zum Austausch zwischen diesen und den im Menschenrechtsbereich tätigen Gremien auf allen Ebenen des Föderalismus bieten. Zum anderen kann die Institution Aufträge entgegennehmen, wodurch der Dienstleistungscharakter der nationalen Menschenrechtsinstitution gewahrt ist. Mit einer gesetzlichen Grundlage sollen die Voraussetzungen für eine freie Grundfinanzierung der Institution geschaffen werden. Der Bund wird sich wie bis anhin mit jährlichen Mitteln von 1 Mio. Franken beteiligen.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende Juni 2017 in diesem Sinne eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.