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Asylstatistik Mai 2016

Im Mai 2016 wurden in der Schweiz 1885 Asylgesuche eingereicht, das sind 137 mehr als im Vormonat (+8 %). Damit lag die Zahl der monatlichen Asylgesuche erstmals unter dem Niveau der Vorjahresperiode. Die leichte Zunahme ist wie in den Vorjahren auf den saisonalen Anstieg der Landungen von Migrantinnen und Migranten in Süditalien zurückzuführen. Die wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden in der Schweiz waren im Mai Eritrea, Somalia und Afghanistan.

Die wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden im Mai waren Eritrea mit 294 Gesuchen (+100 gegenüber April), Somalia mit 235 Gesuchen (+111), Afghanistan mit 145 Gesuchen (+32), Nigeria mit 116 Gesuchen (+12) und Sri Lanka mit 115 Gesuchen (+6).

Das Staatssekretariat für Migration erledigte im Mai 2493 Asylgesuche in erster Instanz. Dabei wurden 630 Nichteintretensentscheide auf Grundlage des Dublin-Abkommens gefällt, 483 Personen erhielten Asyl, und 523 Personen wurden vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 440 Gesuche ab.

Im Mai haben 830 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen. Die Schweiz hat bei 975 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 384 Personen konnten in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 291 Personen ersucht, 30 Personen wurden der Schweiz überstellt.

Erste Gruppe im Rahmen des Relocation-Programms eingereist

Anfang Mai sind die ersten 34 Schutzsuchenden im Rahmen des Relocation-Programms der EU aus Italien in der Schweiz eingetroffen. Der Bundesrat erachtet die Unterstützung der Länder an den Schengen-Aussengrenzen und eine solidarische Verteilung von schutzbedürftigen Personen innerhalb Europas als wichtig. Er hat darum vergangenes Jahr entschieden, dass sich die Schweiz grundsätzlich an einer solchen Verteilung beteiligt.

Alle Personen, die im Rahmen von Relocation aus Italien oder Griechenland in die Schweiz kommen, stammen aus Herkunftsstaaten, deren Schutzquote im Asylverfahren in Europa bei mindestens 75 Prozent liegt. Dies ist aktuell etwa bei Asylsuchenden aus Syrien und Eritrea der Fall. Das SEM stimmt einer Übersiedlung der vorgeschlagenen Personen in die Schweiz nach einer Sicherheitsüberprüfung der Dossiers zu. Nach der Einreise in die Schweiz durchlaufen diese Personen ein reguläres Asylverfahren.