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Kurzerwerbsaufenthalte: neue Modelle, neue Herausforderungen
In der Arbeitswelt gibt es nicht nur Sesshafte und Migranten. Eine von der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen EKM in Auftrag gegebene Studie über die Personen mit Kurzerwerbsaufenthalt in der Schweiz zeigt auf, dass neue Arbeitsmodelle wie die Pendelmigration grössere Aufmerksamkeit verdienen.
Über Personen mit Kurzaufenthalt, die in der Schweiz einem Erwerb nachgehen, ist generell wenig bekannt. Die vom Berner Büro Bass verfasste Studie untersucht, was sie hier tun, welche Rolle sie auf dem Arbeitsmarkt spielen, was ihre Motivationen sind und welche Vorteile und Schwierigkeiten ihr Kurzerwerbseinsatz mit sich bringt. Rund 5% der ausländischen Erwerbstätigen kommen für einen Kurzerwerbsaufenthalt in die Schweiz. Dazu gehören die Personen mit L-Bewilligung, die in der Hochsaison bis zu 1,7% aller Beschäftigten darstellen, und die Meldepflichtigen, die 0,8% des gesamten Arbeitsvolumens leisten.
Die Studie zeigt eine Vielfalt von Arbeitsmodellen auf: saisonal beschäftige Erntehelferinnen, die Kost und Logis erhalten, asiatische Ingenieure, welche hier neue Maschinen kennenlernen, um sie später montieren und warten zu können, Job-Rotations-Programme in grossen Konzernen oder Engagements von Bühnenkünstlern. Es zeigen sich auch vermehrt Phänomene der Pendelmigration, typisch vor allem für den häuslichen Pflegebereich. So kommen beispielsweise polnische Frauen für eine oder mehrere Wochen in die Schweiz, arbeiten und leben im Haus der zu betreuenden Person und kehren dann für einige Wochen wieder nach Polen zurück. Sie kommen zwar regelmässig in die Schweiz, haben aber keine Absicht, ihren Lebensmittelpunkt hierher zu verlegen.
«Die heutigen Arbeitsmodelle sind komplex und verändern sich ständig», erklärt EKM-Präsident Walter Leimgruber. Darum sei es wichtig, dass man erstens diese Entwicklung aufmerksam verfolge. «Zweitens müssen pragmatische Lösungen für Alltagsprobleme, beispielsweise bei Miet- oder Mobiltelefonverträgen, gefunden werden. Und drittens braucht es flexible gesetzliche Rahmenbedingungen für einen internationalen und transnationalen Arbeitsmarkt.» Die EKM regt deshalb in ihren Empfehlungen an, dass sich Behörden und Sozialpartner vertieft mit der
Pendelmigration befassen und Richtlinien ausarbeiten, welche faire Rahmenbedingungen für alle Beteiligten ermöglichen. Dazu gehörten Arbeitsverträge, welche den Besonderheiten von Anstellungen von Personen in Privathaushalten Rechnung tragen, oder die Verbesserung der Aufenthaltsbedingungen.
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