News

Covid-19: Anpassung der Covid-Zertifikate an die EU

Die Covid-19-Verordnung Zertifikate wird entsprechend an die Regelungen der EU angepasst. Die Änderung tritt am 2. Mai 2022 in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. April 2022 entschieden, dass Covid-Zertifikate für Genesene künftig auch aufgrund eines positiven Antigen-Schnelltests ausgestellt werden können. Durch neue Regelungen der EU werden solche Zertifikate international anerkannt.

Neu können auch in der Schweiz Zertifikate für Genesene ausgestellt werden, die auf einem positiven Antigen-Schnelltest oder einer laborbasierten immunologischen Analyse auf Sars-CoV-2-Antigene basieren. Diese Zertifikate sind 180 Tage gültig und sind – da es sich um einen Nachvollzug der EU-Regelung handelt – grundsätzlich international anerkannt. Sie können für positive Testergebnisse ab dem 1. Oktober 2021 rückwirkend ausgestellt werden.

In der Schweiz wurden solche Zertifikate bereits zwischen dem 24. Januar und dem 16. Februar 2022 ausgestellt. Deren Gültigkeit beschränkte sich jedoch mangels analoger Regelung auf EU-Ebene nur auf die Schweiz (sog. Schweizer Zertifikat). Auf dieser Grundlage bereits ausgestellte Zertifikate müssen für die internationale Kompatibilität neu beantragt und ausgestellt werden.

Die Covid-19-Verordnung Zertifikate wird entsprechend an die Regelungen der EU angepasst. Die Änderung tritt am 2. Mai 2022 in Kraft.