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Coronavirus: Bundesrat verlängert Schutz-schirm für Eventbranche

Mit dieser Änderung, die am 1. Mai 2022 in Kraft tritt, wird der Schutzschirm für Publikumsanlässe bis Ende 2022 verlängert

Der Bundesrat hat am 13. April 2022 die Änderung der Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe) genehmigt. Mit dieser Änderung, die am 1. Mai 2022 in Kraft tritt, wird der Schutzschirm für Publikumsanlässe bis Ende 2022 verlängert.

In der Wintersession 2021 hatte das Parlament eine Anpassung des Covid-19-Gesetzes beschlossen und insbesondere den Schutzschirm für Publikumsanlässe (Art. 11a Covid-19-Gesetz) bis Ende 2022 verlängert. Diese Massnahme sollte ursprünglich Ende April 2022 auslaufen. Des Weiteren hat der Bundesrat am 16. Februar 2022 die Covid-19-Verordnung besondere Lage einer Totalrevision unterzogen, damit praktisch alle Schutzmassnahmen per 17. Februar 2022 aufgehoben werden konnten. Die Verlängerung des Schutzschirms und die Revision der Covid-19-Verordnung besondere Lage erforderten eine Teilrevision der Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe. Die öffentliche Konsultation dauerte vom 23. Februar bis am 7. März 2022.

Veranstalter können den Schutzschirm nun bis Ende 2022 in Anspruch nehmen. Dazu müssen sie ihre Gesuche für eine Schutzschirmzusicherung bis am 31. Oktober 2022 bei den Kantonen einreichen. Die allgemeine Funktionsweise des Schutzschirms bleibt unverändert. Das Bundesrecht erfordert als Voraussetzung für den Erhalt einer Schutzschirmzusicherung allerdings keine gesundheitspolizeiliche Bewilligung mehr. Lediglich das kantonale Recht kann eine solche Bewilligung vorschreiben.